Eröffnung der Sitzung
Anliegen der Bürgerinnen und Bürger: Auf Grundlage von §13, Abs. 3 BezVG sind Sitzungen in einer Telefon- oder Videokonferenz aufgrund äußerer nicht kontrollierbarer Umstände nicht öffentlich. Anliegen können schriftlich an den Ausschussvorsitzenden, deren Mitglieder oder die Verwaltung (WBZ) eingereicht werden.