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Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand und Ferienwohnungen im Bezirk Wandsbek Große Anfrage vom 16.01.2025

Anfrage gem. § 24 BezVG (Große Anfrage)

Sachverhalt

Bezahlbarer Wohnraum ist im Bezirk Wandsbek - wie in der ganzen Stadt - knapp unddie Mieten steigen immer weiter. Daran haben weder das Wohnungsbauprogramm vonSPD und Grünen noch die Mietpreisbremse etwas geändert. Im Neubau entstehengrößtenteils teure Wohnungen, die sich die Mehrheit der Hamburger*innen nicht leistennnen und die Neubauzahlen sind zuletzt aufgrund gestiegener Baukosten und Zinsenmassiv zurückgegangen. Die Mietpreisbremse bremst nicht ausreichend und wird oftumgangen.

 

Deshalb ist es wichtig, den Bestand an preisgünstigen Wohnraum zu schützen. Denn esist besonders dieser, an dem es mangelt und der gefährdet ist. Denn er bietet guteglichkeiten zur Profitmaximierung von Spekulanten. Wohnungen werden entmietetund nicht neu vermietet, um sie teurer verkaufen zu können oder sie werden alsFerienwohnungen vermietet, um die laufenden Einnahmen aus der Vermietung zuerhöhen. Gegen diese dem Gemeinwohl schadende Praxis kann mit demHamburgischen Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) entgegengetreten werden.

 

Seit der Änderung des HmbWoSchG durch die Hamburgische Bürgerschaft im Oktober2018 gibt es eine Registrierungspflicht für Vermieter*innen von Ferienwohnungen inunserer Stadt. Es war zwar schon vorher in Hamburg verboten, Wohnraum länger alszwei Monate als Ferienunterkunft zu vermieten, aber schwer zu kontrollieren. Mit derRegistrierungspflicht sollen die Bezirksämter besser kontrollieren können, obWohnungen so zweckentfremdet werden.

 

Bereits seit 1982 ist es in unserer Stadt laut § 9 HmbWoSchG verboten, Wohnraumnger als vier Monate leer stehen zu lassen. Wohnungsleerstand muss von denVerfügungsberechtigten beim Bezirksamt gemeldet werden und bedarf einerGenehmigung. Weil das Bezirksamt Wandsbek die Zweckentfremdung von Wohnraumbisher aber wenig bis gar nicht verfolgt oder bestraft und Eigentümer damit nichts zubefürchten haben, zeigen sie ihren Leerstand oft nicht an und spekulieren darauf, dasser unentdeckt bleibt.

 

Statt die Möglichkeiten des Wohnraumschutzgesetzes zu nutzen und nicht genehmigtenWohnungsleerstand gemäß § 15 HmbWoSchG mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euroauch zur Abschreckung anderer zu bestrafen oder mehr Personal für die Verfolgung vonLeerstand und andere Zweckentfremdungen im Bezirksamt einzustellen, setzen SPDund Grüne lieber auf die Hilfe von Bürger*innen. Im Sommer 2023 hat der Senat einenOnline-Dienst eingerichtet, über den sie Wohnraumleerstand melden können.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1. Wie viele Wohneinheiten stehen aktuell im Bezirk Wandsbek leer? BitteGesamtzahl für Bezirk nennen und aufschlüsseln nach

a)      Stadtteilen und Straßen

b)      Wohnraumart (Wohnung im Mehrfamilienhaus oder Wohnhaus)

c)      Dauer des Leerstands

d)      Gründe für den Leerstand (Baumaßnahmen wie Sanierungen, geplanteBeseitigung durch Abriss, weil sie gemäß § 3 Abs. 2 HmbWoSchG nichtbewohnbar sind, andere Ausnahmetatbestände oder ohne Angabe vonGründen seitens der Verfügungsberechtigten)

e)      Genehmigung des Bezirksamts für die Zweckentfremdung mit Fristen bzw.welche Leerstände noch geprüft werden oder abgelehnt wurden

 

2. Mit welchen Maßnahmen versucht das Bezirksamt die Bewohnbarkeit vonWohnraum wieder herstellen zu lassen und ihm wieder seinen Zweckzuzuführen? Bitte nach Stadtteilen und Straßen unter Nennung der konkretenMaßnahmen aufschlüsseln!

 

3. Bei welchen dieser Fälle versucht das Bezirksamt gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3Zwischennutzungen gegenüber den Verfügungsberechtigten durchzusetzen?Bitte nach Stadtteilen und Straßen aufschlüsseln!

 

4. Wie viele Leerstandsmeldungen sind beim Bezirksamt seit Einführung desOnline-Tools im August 2023 eingegangen? Bitte aufschlüsseln nach

a)      Monaten

b)      Meldungen, die über den neuen Online-Dienst angezeigt wurden

c)      Meldungen, die von Dritten auf anderen Wegen eingingen (E-Mail, Telefonetc.)

d)      Meldungen, die von von Verfügungsberechtigten selbst kamen.

 

5. Wie ist das Vorgehen, wenn leerstehender Wohnraum gemeldet wurde? Wird derLeerstand und möglicher weiterer leerstehender Wohnraum vor Ort überprüft undwie ist dann das weitere Verfahren?

 

6. Wie viele Ferienwohnungen wurden seit 2019 in Wandsbek registriert? Bitteaufschlüsseln nach Kalenderjahren und Stadtteilen! Ab 2020 bitte die Gesamtzahlnennen, also die Summe der noch aktiven und neu vergebenenWohnraumschutznummern.

 

7. Gibt es darunter Anbieter*innen, die mehr als eine Ferienwohnung registrierthaben? Wenn ja: bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln und wie vieleFerienunterkünfte Einzelne in welchen Stadtteilen anbieten.

 

8. Wie viele Beschwerden aufgrund illegaler Nutzung von Wohnraum alsFerienwohnungen hat das Bezirksamt seit 2019 erhalten. Bitte nachKalenderjahren und Stadtteilen aufschlüsseln!

 

9. Wie kontrolliert das Bezirksamt, ob Vermieter*innen von Ferienwohnungen sichan die Regeln halten?

 

 

10. Wie viele Verfahren hat das Bezirksamt seit 2019 eingeleitet, weilFerienwohnungen nicht registriert waren, ohne Wohnraumschutznummerangeboten, länger als zwei Monate im Jahr vermietet wurden oder aus anderenGründen? Bitte nach Kalenderjahren, Stadtteilen und Vergehen aufschlüsseln!

 

11. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden seit 2019 im Zusammenhang mitFerienwohnungen gemäß §15 HmbWoSchG festgestellt und wie wurden diese imEinzelnen bestraft? Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren, Stadtteilen und inwelcher Höhe im Einzelnen Verwarn- und Bußgelder erhoben wurden!

 

 

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