22-0554

Zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen und Unterstützung des Ehrenamts im Bereich des Umfeldes von Unterkünften für geflüchtete Menschen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.11.2024
Ö 7.4
Sachverhalt

 

Auf die Stellungnahmen der BV zur Anhörung bzgl. dem „Bau und Inbetriebnahme eines Interimsstandortes der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach SOG im Rahlstedter Grenzweg 5-7, Stadtteil Rahlstedt“ mit Drs. 21-9028 und 21-9033, in denen für die Schaffung weiterer Unterkünfte eine entsprechende Anpassung der Infrastruktur als erforderlich beschrieben werden und in denen für den Stadtteil Rahlstedt mit einer sehr hohen Dichte an Unterkünften für Geflüchtete auf die Notwendigkeit einer hauptamtlichen Unterstützung von Ehrenamtlichen, welche zur Förderung der Integration unentbehrlich sind, hingewiesen wird, antwortete die Fachbehörde mit

Drs. 22-0171 unter anderem wie folgt:

 

Mit Stand 31. Juli 2024 waren 3.264 Asyl- und/oder Schutzsuchende im

Erstaufnahmesystem einschließlich des Ankunftszentrums überresident, also berechtigt zur Verlegung in eine Folgeunterkunft. Zudem liegen die Zugänge Asyl- und/oder Schutzsuchender nach Hamburg, deren Verbleib und Unterbringungsbedarfe derzeit weiter auf einem hohen Niveau, was perspektivisch auch weiter anhalten wird.

In der Folge entstehen zusätzlich zu den schon untergebrachten Personen (und davon Überresidenten in den Erstaufnahmen) ständig neue Unterbringungsbedarfe im Erstaufnahmesystem und (nachgelagert) in der örU, was die Anzahl Überresidenter im System der Erstaufnahme potenziell noch weiter ansteigen lässt, solange nicht ausreichend Plätze im der örU zur Verfügung gestellt werden können oder ausreichend Auszüge in privaten Wohnraum möglich sind

 

Die CDU-Fraktion weiß um die Notwendigkeit weiterer Unterkünfte, diese müssen sich aber verträglich mit den Nachbarschaften und dessen sozialer Infrastruktur realisieren lassen. Dabei ist es zwingend notwendig, die bereits vorhandenen Unterkünfte, die Infrastruktur und zwingend den Sozialstatus der Verortung der zuschaffenden Unterkunft zu berücksichtigen.

Ein sich durch einen hohen Anteil der Bevölkerung an Transferleistungsempfängern und einhergehender Alters- und Kinderarmut gekennzeichneten Stadtteil, muss bereits vielfältige Problemlagen mit Hilfe von unterstützenden Maßnahmen (Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Sozialberatungen, Tafeln etc.) bewältigen.

Eine weitere Belastung mit ebenfalls hilfebedürftigen Menschen kann, und das vor allen Dingen bei unveränderter Infrastruktur und der in Folge „umkämpften Ressource der Hilfe“ zur Gefährdung des Sozialen Friedens führen.

 

Vor diesem Hintergrund ist die CDU-Fraktion entrüstet über folgende Sätze in der Fachbehördlichen Mitteilung:

 

 Aufgrund des anhaltend krisenhaften Zustandes kann dabei auch auf besonders belastete Stadtteile weiterhin keine Rücksicht genommen werden.“

 

und

 

Eine nur auf den Stadtteil Rahlstedt bezogene Freiwilligenkoordination ist nicht vorgesehen“

 

Hier entzieht sich die Stadt Hamburg aus ihrer Verantwortung für den Sozialen Frieden von Nachbarschaften und ignoriert des Weiteren die in Sozialraumgremien fachlich begründete Feststellung der Notwendigkeit, den Anforderungen angepasster hauptamtlicher Unterstützung des Ehrenamtes.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Bezirksversammlung kritisiert die Sozialbehörde und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) für ihre Äerung in Drs. 22-0171, auch weiterhin bei der Einrichtung von Unterbringungen für geflüchtete Menschen keine Rücksicht auf besonders belastete Stadtteile nehmen zu wollen.
  2. Die Bezirksversammlung fordert die Sozialbehörde und die BIS auf, sich von dieser Haltung zu distanzieren.
  3. Die Sozialbehörde und die BIS mögen Referenten in den Ausschuss für Soziales entsenden, um eine Erörterung der Notwendigkeit zusätzlicher Infrastrukturmaßnahmen und zusätzlicher hauptamtlicher Unterstützung des Ehrenamtes zu ermöglichen.