21-4638

Zukunft des TSV Hohenhorst und der Musikschule in Rahlstedt-Ost sichern Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.11.2021 (Drs. 21-4200.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 23.02.2022 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.4

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die Verwaltung möge die Kosten für die Entwicklung einer Projektskizze ermitteln, mit der eine geeignete Bebauung des Flurstück 5421/5927 (teilweise s.a. Skizze) für die dauerhafte Unterbringung des TSV Hohenhorst, der KITA und der Musikschule ermöglicht wird, sowie eine Renaturierung des Flurstücks 6805 erfolgen kann.
  2. Die Kostenermittlung (z.B. für die Beauftragung eines externe Architekturbüros) sind dem Ausschuss für Haushalt und Kultur zur Beschlussfassung zeitnah vorzulegen, damit dieser ggf. auch bezirkliche Mittel bereitstellen kann.
  3. Nach einem positiven Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Kultur möge die Verwaltung unter Einbindung der Lawaetz-Stiftung, dem Stadtteilbeirat, dem Sportverein, der KITA, der Musikschule und Vertreter*innen der Fraktionen des Regionalausschusses Rahlstedt eine geeignete Projektskizze erarbeiten.
  4. Die Projektskizze muss dabei den Anforderungen für eine spätere Förderung über den "Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere" entsprechen.
  5. Die Projektskizze ist abschließend dem Regionalausschuss Rahlstedt zusammen mit den Möglichkeiten der Finanzierung zur Umsetzung der Maßnahmen vorzustellen.

 

 

Die Finanzbehörde nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek zu Petitumspunkt 1 wie folgt Stellung:

 

Die Gebäude, die sich auf den Grundstücken des Allgemeinen Grundvermögens (AGV) befinden, sind im Eigentum der Mieterinnen und Mieter. Gemäß Baustufenplan Rahlstedt vom 14. Januar 1955 sind die Flächen als Grünfläche und landwirtschaftliche Flächen im Außengebiet und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und somit nicht für einen Neubau geeignet.

 

Die Zulässigkeit eines Neubaus ist unter Einbezug des § 34 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Wandsbek zu prüfen.

 

Darüber hinaus liegen dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) aufgrund der Eigentümerstruktur (Gebäude im Eigentum der Mieterinnen und Mieter) keine weiteren Informationen vor. Daher können auch keine Aussagen zu den Kosten für die Entwicklung einer Projektskizze getätigt werden. 

 

Der LIG kann auf Anfrage durch und in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek und den weiteren Projektbeteiligten koordinierend tätig werden und für die Ermittlung des Kostenrahmens zur Erstellung einer Projektskizze und der weiteren Leistungen in den jeweiligen Stufen der Projektvorbereitung und Planung die Gespräche mit den beteiligten Trägerinnen und Trägern sowie Fachämtern zur Abstimmung aufnehmen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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