Zukunft des TSV Hohenhorst und der Musikschule in Rahlstedt-Ost sichern Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.11.2021 (Drs. 21-4200.1)
Letzte Beratung: 23.02.2022 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.4
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Finanzbehörde nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek zu Petitumspunkt 1 wie folgt Stellung:
Die Gebäude, die sich auf den Grundstücken des Allgemeinen Grundvermögens (AGV) befinden, sind im Eigentum der Mieterinnen und Mieter. Gemäß Baustufenplan Rahlstedt vom 14. Januar 1955 sind die Flächen als Grünfläche und landwirtschaftliche Flächen im Außengebiet und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und somit nicht für einen Neubau geeignet.
Die Zulässigkeit eines Neubaus ist unter Einbezug des § 34 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Wandsbek zu prüfen.
Darüber hinaus liegen dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) aufgrund der Eigentümerstruktur (Gebäude im Eigentum der Mieterinnen und Mieter) keine weiteren Informationen vor. Daher können auch keine Aussagen zu den Kosten für die Entwicklung einer Projektskizze getätigt werden.
Der LIG kann auf Anfrage durch und in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek und den weiteren Projektbeteiligten koordinierend tätig werden und für die Ermittlung des Kostenrahmens zur Erstellung einer Projektskizze und der weiteren Leistungen in den jeweiligen Stufen der Projektvorbereitung und Planung die Gespräche mit den beteiligten Trägerinnen und Trägern sowie Fachämtern zur Abstimmung aufnehmen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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