21-2246.1

Zukunft der Schule Lienaustraße als Stadtteilzentrum Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-2083)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 21.01.2021 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 6.2

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek begrüßt die Willenserklärungen der fux eG sowie der örtlichen Vereine tus Berne und KuBiz, das Gebäude der ehemaligen Schule Lienaustraße als Stadtteilzentrum für sportliche, soziale und kulturelle Zwecke weiter betreiben zu wollen.
  2. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten und ermächtigt, zum Betrieb der Schule Vereinbarungen mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren und der zuständigen Fachbehörde und ihren beauftragten Stellen zu schließen, hierüber ist der Hauptausschuss jeweils zu unterrichten.
  3. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, bei Abschluss eines Erbpachtvertrages mit der fux eG rechtsverbindlich sicherzustellen,
    1. dass gemeinnützige Nutzer der Schule durch die mögliche Verpflichtung zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen nicht wirtschaftlich übermäßig belastet werden, diese sind im Zweifel hiervon zu befreien, insbesondere gilt das für die sportlichen Nutzungen, welche große Flächen beanspruchen;
    2. dass für den Betrieb der Einrichtung ein Beirat gebildet wird, der sich aus höchstens neun stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzt. Der Bezirk entsendet fünf Mitglieder (drei bis vier Vertreter der Bezirksversammlung Wandsbek aus verschiedenen Fraktionen und ein bis zwei Vertreter der Bezirksamtsleitung). Weitere Mitglieder werden aus dem Stadtteil bestellt. Dies können insbesondere Nutzer des Gebäudes, andere gemeinnützige Organisationen oder Gewerbetreibende sein.
    3. Es können beratende Mitglieder bestellt werden.
    4. Der Beirat ist über aktuelle Entwicklungen zu informieren, er ist an Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu beteiligen, er berät darüber hinaus den Träger und die Nutzer des Hauses und schlichtet Streitigkeiten.
    5. Die Fachbehörde wird gebeten den Vertrag vor der Unterzeichnung dem Hauptausschuss vorzulegen.

 

 

Bezugnehmend auf den BV-Beschluss 21-2083 gibt die Bezirksamtsleitung folgende Rückmeldung:

 

Dem Bezirksamt liegt der „Letter Of Intent (LOI) über die Entwicklung eines Stadtteil-, Sport- und Kulturzentrums auf dem Areal der Schule Berne an der Lienaustraße“ bezüglich des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-2083) vor.

 

Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss:

Zu 3. a.

Die steg Hamburg mbH wurde vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Finanzbehörde beauftragt, das Entwicklungspotenzial des ehemaligen Schulgebäudes an der Lienaustraße in Verbindung mit den umliegenden Flächen zu prüfen und in diesem Zusammenhang für die Schule Berne mit allen Beteiligten vor Ort ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das alle einbindet und sich wirtschaftlich trägt.

In diesem Zusammenhang wurde in einer Absichtserklärung (LOI) der beteiligten Akteure folgendes festgelegt: Als spätere Erbbaurechtsnehmerin ist die fux eG vorgesehen ist. Diese soll das Schulgebäude sanieren, instand halten und finanziell verantworten. Die Finanzierung soll durch Pacht/Mietzahlungen, den Erwerb von Genossenschaftsanteilen sowie durch Erlöse aus Grundstücksentwicklungen und eine gesonderte Zuwendung aus dem Hamburger Stabilisierungsfonds der FHH erfolgen. Der tus BERNE e.V. soll als Pächter des Erdgeschosses und für die Nutzung der Sporthalle im Schulgebäude lediglich eine Kostenmiete 2 für Instandhaltung aufbringen. Der Verein KuBiZ e.V. soll Pächter/Mieter der Obergeschosse werden.

Vorgesehen ist auch, dass die beteiligten Akteur*innen KuBiZ e.V. und ggf. der Verein Waldameisen der Genossenschaft fux eG beitreten und darüber die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen sichergestellt wird. Der tus BERNE e.V. soll durch seinen eigenständigen Pacht-/Mietvertag von Zahlungen etwaiger Genossenschaftsanteile frei bleiben.

Zu 3. b. d.

Es ist vorgesehen, einen der Beschlussempfehlung entsprechenden Beirat einzurichten und im Erbbaurechtsvertrag zu verankern.

Zu 3 e.

Der Senat wird die Bitte berücksichtigen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Letter Of Intent (LOI)   

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