Die genannte Straße bzw. Wegeteil ist bereits seit langem unter diesem Namen beschildert und bildet die postalische Adresse der Anlieger. Im Rahmen einer allgemeinen Aktenprüfung und Aktenbereinigung erfolgt nun der formale Schritt der nachträglichen Zubenennung für die angegebene Fläche.
Der Regionalausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Auszug aus der Übersichtskarte im Maßstab 1:1000 (blau dargestellt)
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