20-6310

Zubenennung des Wohnweges Schwarzenbeker Ring

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Straße ist bereits beschildert und die Bürgerinnen und Bürger leben unter der Adresse Schwarzenbeker Ring Nr. 50, 52, 54 und 56. Eine Zubenennung ist zum Abschluss des Verwaltungsaktes offiziell zu beantragen.

Nachdem der Regionalausschuss den vorgelegten Vorschlag beschlossen hat, wird dieser an das Staatsarchiv weitergegeben.

Das Staatsarchiv übernimmt das weitere Benennungsverfahren und veranlasst die Bekanntgabe im Amtlichen Anzeiger, benachrichtigt wichtige Stellen wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Post, Verlage und die jeweils betroffenen Bezirke..

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss wird um Zustimmung gebeten.

Lokalisation Beta

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