Zaunstück am Verbindungsweg an der Wandse zwischen Wilhelm-Grimm-Straße und Amtstraße instandsetzen Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.09.2022 (Drs. 21-5678.1)
Letzte Beratung: 07.12.2022 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.7
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten zu prüfen, wie das Zaunstück am Flurstück 6544 zeitnah repariert werden kann, damit die Zaunanlage wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird.
Über die Ergebnisse ist der Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah zu informieren.
Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss:
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) wurde gebeten, bzgl. des o.a. Beschlusses der Bezirksversammlung Wandsbek zu prüfen, inwiefern das defekte Zaunstück am Flurstück 6544 zeitnah repariert werden kann, damit die Zaunanlage wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird.
Der defekte Zaun befindet sich auf dem Flurstück 6544 der Gemarkung Alt-Rahlstedt. Dieses Flurstück wird vom LIG zur gewerblichen Nutzung vermietet. Der Mietvertrag regelt, dass der Mieter dazu verpflichtet ist, das Mietobjekt unter Beachtung der bauordnungsrechtlichen Vor-schriften auf eigene Kosten einzufrieden und die Einfriedung auf eigene Kosten in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Ferner ist der Mieter dafür verantwortlich, dass das Grundstück nicht in seinen Grenzen beeinträchtigt und durch Unbefugte zu Übergängen benutzt wird.
Der Mieter wurde mit Bezug auf den Mietvertrag am 19.09.2022 angewiesen, einen vertragskonformen Zustand des Zauns mit Frist zum 04.10.2022 herzurichten. Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde am 05.10.2022 jedoch festgestellt, dass der Mieter der Anweisung bisher nicht nachgekommen ist. Der LIG wird die notwendigen Arbeiten vorsorglich nun zunächst selbst durchführen lassen und die entstandenen Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Der Mieter wird hierrüber mit einem Schreiben informiert.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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