21-4063

Wohnraumschutz effektiv steuern und auswerten Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3900)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.11.2021
28.10.2021
Ö 14.12
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Der Bezirksamtsamtsleiter möge sich bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen dafür einsetzen, dass im Rahmen des begleitenden Berichtswesen die bezirklichen Wohnraumschutzdienststellen einheitlich statistische Daten erfassen. Hierzu sollte ggf. ein einheitliches digitales Fachverfahren etabliert werden. Insbesondere mögen die bezirklichen Dienststellen stets fortlaufend – ohne Unterbrechung - folgende Daten erheben: bestehende Wohnungsleerstände, Gründe des Leerstandes, Dauer des Leerstandes, Erhebung der Art der Meldequelle bei Leerstand, angewandte Maßnahmen gegen Leerstand (Bußgelder), Räumungsgebote, Erhebung der Art der Meldequelle bei Ferienwohnungen, wohnrauschutzrechtliche Verfahren bei illegalen Ferienwohnungen.

 

  1. Der Bezirksamtsleiter möge sich beim Senat dafür einsetzen, dass eine Verlagerung des Wohnraumschutzes (einschließlich der bestehenden Stellen) von den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in die jeweiligen Fachämter Bauprüfung umgesetzt wird. Damit soll ein besserer Informationsfluss, eine gezieltere Durchgriffsmöglichkeit bei Zweckentfremdung und ein Controlling des Wohnraumschutzes erreicht werden.

 

  1. Die personelle Situation und Entwicklung der Wohnraumschutzstelle Wandsbek möge im nächsten Hauptausschuss vorgestellt werden und zusätzliche Vollzeitäquivalente im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für den kommenden Doppelhaushalt 2023/2024 anzumelden.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1 und 2:

Es wird darauf hingewiesen, dass die CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft einen gleichlautenden Antrag gestellt hat, der senatsseitig noch nicht beantwortet ist. Das Bezirksamt kann der Antwort des Senates nicht vorgreifen und geht davon aus, dass diese eine bezirkliche Antwort erübrigen wird.

 

Zu 3:

Der Abschnitt Wohnraumschutz des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt verfügt aktuell über drei Stellen (eine Abschnittsleitung und zwei Sachbearbeitungsstellen), die mit drei Personen besetzt sind. Ein Mitarbeiter arbeitet in Teilzeit (34 Wochenstunden), die anderen in Vollzeit. Hinsichtlich der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 kann dem laufenden Verfahren nicht vorgegriffen werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n