Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten das Vorhaben am Hegeneck in das Arbeitsprogramm 2018 aufzunehmen und für die Beschlussvorlage zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens die folgenden Parameter mit dem Investor verbindlich zu vereinbaren:
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Sämtliche Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten, sind als Gründach zu gestalten und intensiv zu begrünen. Auch die Dachflächen mit Solaranlagen sind als Gründach zu gestalten.
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Auf den gesamten Dachflächen sind Photovoltaikanlagen und ggf. ergänzende Solarthermieanlagen mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1:3 zur Dachfläche zu errichten. Ausgenommen sind Bereiche mit technischen Aufbauten, der Bereich für die Spielplatzfläche (wie in der Anlage zur Drucksache 20-4383 dargestellt) und verschattete Bereiche. Die Anlagen müssen auch in Bereichen mit Gründach errichtet werden.
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Das gesamte Vorhaben ist mind. im Energiestandard KfW 55 nach der zum Bauantragszeitpunkt gelten Energieeinsparverordnung zu realisieren. Angestrebt wird möglichst ein noch besserer Standard.
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Zur ökologischen Verbesserung des städtischen Raums sollen durch den Investor über das Programm "Mein Baum, Meine Stadt" 10 Bäume finanziert werden, alternativ die Pflanzung der 10 Bäume auf einem anderem Grundstück realisiert werden oder eine direkte Finanzierung der Baumpflanzungen im öffentlichen Raum im Umfeld des Bauvorhabens erfolgen.
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Es sind 30% mehr barrierefreie Wohnungen als im Sinne der HBauO gefordert sind zu realisieren. Dabei werden die jeweils besseren Kriterien im Sinne der Barrierefreiheit aus der DIN 18040-2 bzw. der HBauO angewendet. Sofern eine rechtliche Umsetzung möglich ist, können die Wohnungen in einem Aufgang konzentriert werden.
- Mindestens 30% der Wohnungen werden im 1. Förderweg realisiert.
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Es sind 20% mehr Fahrradstellplätze als durch die Fachanweisung FA 1/2013 - ABH gefordert umzusetzen. Dabei muss mind. ein Stellplatz pro Wohnung ebenerdig, in verschlossen Räumen und in direkter Nähe der Eingänge geschaffen werden. Die restlichen Fahrradstellplätze sollen durch einen "Fahrradfahrstuhl" erreichbar sein.
- 10% der Fahrradstellplätze werden mit einer Ladeeinrichtung für e-Bikes ausgestattet. Diese müssen nicht, wie unter Punkt 7 angegeben, ebenerdig sein.
- 10% der PKW-Stellplätze werden mit einer Ladeeinrichtung ausgestattet.
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Die Unterbringung und der Weiterbetrieb sämtlicher existierender Einzelhandelsunternehmen während der Bauphase sind durch den Investor sicherzustellen und zu finanzieren.
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Die Gestaltung der Außenbereiche sollte eine hohe ökologische Quantität und Quali tät aufweisen. Alle Neupflanzungen dürfen nur mit heimischen Gehölzen erfolgen, die einen ökologisch hohen Wert darstellen und möglichst vielen Insekten- und Tierarten als Nahrungsquelle und/oder Lebensraum dienen.
Stellungnahme des Bezirksamtes Wandsbek:
Die Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksversammlung zu der Drs. 20-4615.1 erfolgt im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 133.
Die Bezirksversammlung wird zu gegebener Zeit mit der Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplanentwurfs befasst werden und in dem Zusammenhang über die Umsetzung des Beschlusses informiert.