21-8211

Wochenmarkt und Stadtteilfest müssen zusammen stattfinden können - Arbeitsgruppe gründen Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.12.2023 (Drs. 21-8180)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 22.02.2024 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 6.4

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten, zum Antrag (Drs. 21-8091) Stellung zu nehmen und den Ausschuss in seiner nächsten Sitzung über den Sachstand zu informieren.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Mit E-Mail vom 12.07.2023 übersandte das Quartiermanagement Bramfeld dem Bezirksamt ein Konzept für ein Stadtteilfest 2024, welches über den Umfang vorheriger Stadtteilfeste hinausging. Das Stadtteilfest sollte an einem Freitag beginnen, wobei der Aufbau bereits ab Mittwoch erfolgen sollte. In der E-Mail bat das Quartiersmanagement um einen „wochenmarktfreien Freitag“.

 

Dieses Ansinnen wurde durch das für die Veranstaltung der Wochenmärkte zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt fachlich abgelehnt. Ein vollständiger Ausfall des Wochenmarktes zugunsten eines Stadtteilfestes war keine Option. Die Verlegung des Wochenmarkts in benachbarte Straßen kommt an dem Standort nicht in Betracht.

 

Zwecks Erörterung der möglichen Alternativen für ein Stadtteilfest trotz Wochenmarktes fand am 18.09.2023 ein gemeinsamer Skype-Termin des Bezirksamts mit dem Quartiersmanagement und unter Beteiligung des Kulturzentrums „Brakula“ statt. In diesem Termin wurde folgender Kompromiss vereinbart:

 

  • Der Wochenmarkt am Veranstaltungsfreitag findet wie auch während der bezirklichen Volksfeste auf einem Teilbereich der Marktfläche statt. Es können damit nicht alle Wochenmarkthändler am Wochenmarkt teilnehmen.

 

  • Auf der restlichen Fläche kann an den Vortagen der Aufbau der Veranstaltung beginnen, wobei berücksichtigt werden muss, dass die Zwischenräume am Markttag für die Händlerfahrzeuge genutzt werden und der ungestörte Marktaufbau und -betrieb am Freitag sichergestellt wird.

 

  • Das Stadtteilfest startet erst nach vollständigem Marktabbau. Der Wochenmarkt hat bis dahin Vorrang vor den Veranstaltern/Anbietern des Stadtteilfestes. Nach dem Marktabbau kann sich das Stadtteilfest auf die gesamte Marktfläche ausdehnen. Der Veranstalter des Stadtteilfestes wird sich nach Absprache mit dem Bezirksamt den Aufbau des Volksfestes anschauen, um die Abläufe am Veranstaltungsfreitag reibungslos gestalten zu können.

 

Die Verwaltung sieht den Auftrag aus der Drs. 21-8091 eine Lösung zu erarbeiten, „die die Interessen aller Parteien wahrt und eine harmonische Koexistenz von Wochenmarkt und Stadtteilfest ermöglicht, somit als durch Verwaltungshandeln erledigt an.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

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