Windenergieziele intelligent erreichen - Landschaftsschutzflächen in Duvenstedt bewahren Gegenantrag der CDU-Fraktion zur Drs. 22-4260
Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.4.1
Der Ausbau der Windenergie ist ein wichtiger Baustein für eine klimafreundliche und sichere Energieversorgung. Gerade in einem dicht besiedelten Stadtstaat wie Hamburg müssen bei der Ausweisung von Windenergiegebieten jedoch die besonderen räumlichen Bedingungen berücksichtigt und Konflikte mit Natur- und Landschaftsschutz sowie der Wohnbevölkerung möglichst vermieden werden.
Nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) muss Hamburg bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 0,25 Prozent und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 0,5 Prozent seiner Landesfläche für Windenergie an Land bereitstellen.
Bereits 2024 hat sich die CDU-Fraktion Wandsbek kritisch mit den hierfür vorgesehenen Flächen im Bezirk auseinandergesetzt. Dabei wurde insbesondere auf die Lage in Landschaftsschutzgebieten, die Nähe wertvoller Naturräume und die mit der notwendigen Erschließung verbundenen zusätzlichen Eingriffe hingewiesen.
Die Bedenken hinsichtlich des Standortes Duvenstedt bestehen weiterhin. Der Änderungsbereich liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und weist erhebliche naturschutzfachliche und landschaftsplanerische Konflikte auf. In der Umgebung befindet sich mit dem Wittmoor zudem ein besonders wertvoller Naturraum. Gerade bei einem solchen Standort muss der Schutz von Natur und Landschaft ein besonderes Gewicht erhalten.
Dabei dürfen die möglichen Auswirkungen einer Windenergieanlage nicht auf deren eigentliche Standfläche reduziert werden. Für Errichtung und Betrieb können Fundamente, Kranstellflächen, Zuwegungen für Schwertransporte und Kabeltrassen erforderlich werden. Damit können zusätzliche Eingriffe in Boden und Vegetation sowie Flächenversiegelungen verbunden sein. Schon im CDU-Antrag aus dem Jahr 2024 wurde auf die erhebliche Bedeutung der erforderlichen Infrastruktur und Erschließung gerade bei den kleinteiligen Wandsbeker Flächen hingewiesen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem der Wasserhaushalt. Angesichts der vorhandenen Feuchtbiotope und der Nähe zum Wittmoor muss umfassend untersucht werden, welche Auswirkungen Bau, Fundamentierung und Erschließung auf die hydrologischen Verhältnisse haben könnten. Ebenso sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naherholungsfunktion des Duvenstedter Raums sowie auf die angrenzende Wohnbebauung zu berücksichtigen.
Hinzu kommt die unmittelbare Lage an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein und zur Gemeinde Tangstedt. Auswirkungen einer möglichen Windenergienutzung enden nicht an der Landesgrenze. Fragen des Natur- und Artenschutzes, des Landschaftsbildes und mögliche Auswirkungen auf die Bevölkerung müssen deshalb länderübergreifend betrachtet werden. Auch die im Beteiligungsverfahren von schleswig-holsteinischer Seite vorgebrachten Belange sind bei der weiteren Bewertung des Standortes angemessen zu berücksichtigen.
Hamburg muss seine bundesgesetzlichen Verpflichtungen erfüllen. Daraus folgt jedoch nicht, dass besonders konfliktträchtige Standorte in Landschaftsschutzgebieten zwingend in Anspruch genommen werden müssen. Vielmehr müssen zunächst die Möglichkeiten genutzt werden, die gesetzlichen Flächenziele mit möglichst geringen Eingriffen in Natur und Landschaft zu erreichen.
Hierzu gehört insbesondere die im WindBG vorgesehene Möglichkeit, Flächenbeiträge im Rahmen von Staatsverträgen zwischen Bundesländern zu übertragen. Die CDU hat bereits gefordert, entsprechende Kooperationen mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zu verfolgen. Nach der aktuellen Rechtslage besteht hierfür erneut eine konkrete Möglichkeit.
Ebenso sollten bestehende rechtliche und planerische Möglichkeiten genutzt werden, um die Inanspruchnahme weiterer besonders konfliktträchtiger Flächen möglichst zu vermeiden. Damit stehen neben der Auswahl geeigneter Standorte auch die vorhandenen Möglichkeiten zur Erfüllung der gesetzlichen Flächenziele insgesamt im Blick.
Gerade bei einer vergleichsweise konfliktträchtigen Fläche muss zudem nachvollziehbar sein, ob der zu erwartende energiewirtschaftliche Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu den erforderlichen Eingriffen und Erschließungsmaßnahmen steht. Bei der Bewertung des Standortes darf deshalb nicht allein betrachtet werden, ob eine Windenergienutzung grundsätzlich möglich ist. Entscheidend ist auch, ob gegenüber konfliktärmeren Alternativen eine Inanspruchnahme gerade dieser Fläche erforderlich und sachgerecht ist.
Aus Sicht der Bezirksversammlung sprechen die besonderen naturschutzfachlichen und landschaftsplanerischen Konflikte in Duvenstedt gegen eine weitere Verfolgung dieses Standortes.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
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