22-0337

Windenergie in den Stadtteilen Duvenstedt, Volksdorf und Rahlstedt: Kein Rückenwind aus Wandsbek Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.10.2024
Ö 7.4
Sachverhalt

 

Der Zubau von Windenergieanlagen (WEA) ist ein wichtiger Baustein für das Ziel einer CO2-neutralen Energieversorgung der Zukunft. Wir unterstützen die Bemühungen, den windreichen Norden Deutschlands zu einem Zentrum der Windenergie-Wirtschaft zu machen. Für den Stadtstaat Hamburg wird der durch WEA erzeugte Strom aufgrund der geringen Flächenpotenziale jedoch auch zukünftig nur einen untergeordneten Anteil an der Gesamtstromerzeugung beitragen. Zwar hat sich der Anteil des eingespeisten Stroms seit 2015 mehr als verdoppelt, trotzdem decken Hamburgs WEA nur rund 2 Prozent des gesamten Strombedarfs Hamburgs. Anlagen mit einer aktuellen Gesamthöhe von bis zu 240 Metern unmittelbar an Häuser oder Naturschutzgebiete zu bauen, kann nicht das Ziel sein. Stattdessen geht es jetzt vordringlich darum, von der in der Bundesgesetzgebung vorgesehenen Kooperation mit anderen Bundesländern Gebrauch zu machen und nicht ausreichende Flächenausweisung durch Staatsverträge mit anderen Ländern zu kompensieren. Es gibt kein plausibles Argument, weshalb SPD und Grüne die Möglichkeit der gesetzlich vorgesehenen Flächenkompensation mit anderen Bundesländern ungenutzt lassen.

Aufgrund einer Bundesgesetzgebung - Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) – muss Hamburg 0,25% (bis 2027) bzw. 0,5% (bis 2032) der Landesfläche für WEA ausweisen. Die Ausweisung der Flächen soll über eine Änderung des Flächennutzungsplans, in wenigen Fällen über einen Bebauungsplan, erfolgen. Es kommt bei dem Gesetz ausschließlich auf eine den Anforderungen entsprechenden Flächenausweisung an, nicht darauf, wie viel zusätzlicher Strom erzeugt wird. Insofern zählen beispielsweise WEA im Hamburger Hafen nicht in das Flächenziel, weil es sich um Hafengebiet und nicht um Fläche für Windenergie handelt. Daran zeigt sich, wie paradox das Gesetz der Berliner Ampelregierung ist. Einerseits soll damit die Windenergie vorangetrieben werden, anderseits kommt es gar nicht auf die zusätzliche Stromproduktion an, sondern ausschließlich auf eine formale Ausweisung. Allein die formale Ausweisung würde wertvolle Ressourcen in der Verwaltung binden, die anderweitig hätten eingesetzten werden können, wo womöglich tatsächlich ein Output zu erwarten wäre.

Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt beim Senat und den Fachbehörden. Die möglichen Eignungsgebiete wurden unter Auswahl von 3 Kriterien (Flugsicherheit, Naturschutz und Emissionswerte) in einem Weißflächenverfahren bereits festgelegt. Im Bezirk Wandsbek wurden von der Fachbehörde drei kleinteilige Fläche, teils in Privatbesitz, in den Stadtteilen Duvenstedt, Volksdorf und Rahlstedt identifiziert. Die Flächen in Duvenstedt, Volksdorf und Rahlstedt befindet sich alle in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Fläche in Volksdorf befindet sich zudem in unmittelbarer Nähe zum Naturdenkmal Kiebitzmoor und die Fläche in Duvenstedt weist eine Nähe zum Naturschutzgebiet Wittmoor auf. Eine Zerstörung der unmittelbaren oder angrenzenden Biotope würde sich durch den Bau von WEA nicht vermeiden lassen, da sowohl der Bau als auch die Versorgung der Anlagen eine Infrastruktur benötigen, die weit mehr Platz brauchen und Flächen versiegeln als die Anlagen selbst. So ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Lebensraums für Vögel und andere Tierarten zu befürchten. Außerdem stellt sich insbesondere bei den kleinteiligen Flächen im Bezirk Wandsbek die Frage der Wirtschaftlichkeit im Sinne einer Kosten-Nutzen-Analyse. Die kleinen Flächen würden nicht mal eine Handvoll von WEA beherbergen können, dafür müssten aber breite Erschließungsstraßen errichtet werden.

Obendrein würde eine tatsächliche Realisierung der Anlagen auch davon abhängen, ob die Eigentümer stets bereit wären ihr Land für WEA zur Verfügung zu stellen, was zu bezweifeln ist. Insgesamt handelt es sich um eine Planung, die schon im Vorfeld nicht das Ziel der Errichtung von Windkraftanlagen in Wandsbek und in anderen Bezirken Hamburgs erfüllen wird und damit wenig bis gar nichts zur CO2-neutralen Energieerzeugung beitragen wird. Somit sollte diese widersprüchliche Planung abgebrochen werden zu Gunsten einer pragmatischen Lösung, die Menschen und Tiere langfristig viel mehr nützt und nicht schadet. Die Verhandlungen für Kooperationsvereinbarungen mit den benachbarten Flächenländern der Metropolregion Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zur Flächenkompensation sollten daher aufgenommen werden.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

  1. Der Senat und die zuständigen Behörden werden aufgefordert, auf die Flächenländer Schleswig-Holstein, Niedersachen und Mecklenburg-Vorpommern zuzugehen und im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen den gesetzlich festgelegten Flächenanteil Hamburgs in anderen Bundesländern auszuweisen.

 

  1. Der Senat und die zuständigen Behörden werden außerdem aufgefordert, alle weiteren Bemühungen zur Flächenausweisung der identifizierten Potenzialflächen im Bezirk Wandsbek während der Verhandlungen der Kooperationsvereinbarungen zur Flächenkompensation mit den Nachbarbundesländern nicht weitervoranzutreiben und bei erfolgreichem Vertragsabschluss aufzugeben.