Wild abgestellt Einkaufswagen Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen
Letzte Beratung: 14.12.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.5
Immer wieder fällt es auf, dass Einkaufswagen von Supermärkten genutzt werden, um die Einkäufe mehrere hundert Meter zur eigenen Wohnung zu bringen. Leider bringen nicht alle Kundeninnen und Kunden diese Wagen zurück zum Supermarkt. Die abgestellten Wagen vermehren sich auch an einigen Abstellorten, da das Verhalten sich augenscheinlich wiederholt. Darüber hinaus bilden sich dadurch teilweise regelrechte Müllecken (siehe beigefügtes Bild im Anhang).
Das Melden der Müllecken bei der Stadtreinigung führt zwar durch das schnelle Handeln zur sofortigen Beseitigung der jeweiligen Abstellorte, geht die Problemlage jedoch nicht grundsätzlich an. Hinzu kommt, dass eine Meldung über die Internetseite ohne Nutzung der App der Stadtreinigung keine Standortfunktion besitzt, so dass diese Angabe manuell erfasst werden muss.
Es ist zu vermuten, dass sich die Menschen, die sich die Einkaufswagen „ausleihen“ oft auch nicht über mögliche Rechtsfolgen für ihr Handeln bewusst sind. Dieses Ausleihen kann unter Umständen auch als Diebstahl gewertet werden.
Auch größere Wohnungsunternehmen und Genossenschaften kennen die Problemlage, da sich die Abstellorte teilweise auch auf deren Grundstücken befinden. Wie uns die Geschäftsstellenleiterin der SAGA Geschäftsstelle in Rahlstedt mitgeteilt hat, stellt es für die SAGA oft ein Problem dar, die abgestellten Einkaufswagen an die Supermärkte zu übergeben. Die Supermärkte holen diese oft nur schwer oder gar nicht ab.
Über die Problemlage hat auch schon das Hamburger Wochenblatt im Oktober 2022[1] aufgrund eines Hinweises einer Leserin aus Farmsen berichtet. Das Wochenblatt hatte in seinem Artikel auf die Angaben des Kölner Forschungs- und Bildungsinstitut des Handels (EHI) hingewiesen, dass bereits für das Jahr 2018 deutschlandweit rund 100.000 verschwundenen Einkaufswagen festgestellt hat. Der Kaufpreis eines solchen Einkaufswagens beläuft sich laut des Presseartikels auf 100 bis 250 Euro. Bei dieser Schadenssumme erscheint es unverständlich, warum die großen Supermarktketten hier keine geeigneten Lösungen für das Problem suchen und umsetzen.
Das ist umso unverständlicher, da es inzwischen technischen Lösungen gibt, die das Problem einfach in den Griff bekommen. Dazu müssen die Supermärkte ihre Parkplatzbereiche mit einer Sensortechnik ausstatten und die Einkaufswagen erkennen, wenn sie das zugelassene Areal verlassen. In diesem Fall blockiert eines der Räder, so dass der Wagen schwer bis gar nicht geschoben werden kann.[2]
Da die Problemlage sowohl für den Einzelhandel als auch für die öffentliche Hand nicht unerhebliche Kosten und Ärger verursacht, scheint es sinnvoll zu sein, gemeinsam mit allen Beteiligten nach Lösungen zu suchen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Beschluss:
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