Wild abgestellt Einkaufswagen Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.12.2023 (Drs. 21-8155)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Verwaltung möge auf die Stadtreinigung zugehen und diese bitten über ihre Erfahrungen, Lösungsideen und bisher geführten Gespräche und Vereinbarungen mit Einzelhandelsunternehmen und Wohnungsunternehmen bzgl. der wild abgestellten Einkaufswagen im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz durch einen Referenten zu berichten.
2. Die Stadtreinigung wird gebeten zu prüfen, ob sie ihre Internetseite insoweit anpassen könnte, dass abgestellte Einkaufswagen und sonstige Verschmutzungen über ein gut sichtbares Formular auf der Internetseite mit einer automatischen Standortermittlung gemeldet werden können. Das Ziel ist, die Meldungen von Verschmutzungen für die Bevölkerung zu vereinfachen, und zwar ohne, dass ein Herunterladen der App der Stadtreinigung notwendig ist.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die BUKEA erachtet verstärkte Sicherungsmaßnahmen durch sogenannte Einkaufswagensperren bzw. die Rückführung der Einkaufswagen zu den Supermärkten weiterhin als beste Lösung.
Die SRH hat in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt Anfang 2023, proaktive Angebote für eine gewerbliche Beauftragung der SRH an die Discounter-, Supermarkt- und Baumarktketten versandt. Diese Beauftragung wurde abgelehnt oder es wurde nicht auf das Angebot eingegangen.
Über die Darstellung dieses Sachstandes hinaus könnte die SRH keine Aussagen im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz treffen. Daher wird von einer Referentenentsendung abgesehen.
Zu 2.:
Die Integration einer separaten Meldemöglichkeit für wild abgestellte Einkaufswagen auf der SRH-Website oder -App würde eine grundsätzliche Zuständigkeit der SRH suggerieren, die in dieser Form nicht besteht. Beim Abstellen von Einkaufwagen im öffentlichen Raum handelt es sich in der Regel um eine – nicht genehmigte – Sondernutzung öffentlichen Raums in der Zuständigkeit der Bezirksämter. Sofern bei Einkaufswagen, die sich auf öffentlichen Wegen befinden, aufgrund des klaren Entledigungswillens unter Wegfall der weiteren Zweckbestimmung im Einzelfall die Abfalleigenschaft vorliegt, ist dies als illegale Abfallablagerung zu betrachten. Für solche sind die bestehenden Meldefunktionen über die SRH-App, das Kontaktformular auf der Website unter https://www.stadtreinigung.hamburg/stadtsauberkeit/verschmutzung-melden/ oder die Hotline „Saubere Stadt“ geeignet und hinreichend.
Eine Umsetzung der Beschlussempfehlung ist daher nicht möglich.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n