22-0928

Wie werden verlässliche und angemessene Fristen für die Bearbeitung von Anträgen für Grünschnittarbeiten von der Verwaltung gewährleistet? Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 18.02.2025 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6.1

Sachverhalt

 

Wenn rger auf ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum

  • llen,
  • stark zurückschneiden oder
  • Eingriffe in das Wurzelwerk (Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen)

 

vornehmen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Sie müssen die Genehmigung vorab bei der zuständigen Stelle beantragen.Ob bestimmte Bäume unter Umständen von der Genehmigungspflicht freigestellt sind, prüft und entscheidet die bezirkliche Naturschutzbehörde. Auf der Seite: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/Baumfaell wird eine Bearbeitungsdauer durch die Verwaltung von „4 bis 8 Wochen, in Ausnahmefällen länger angegeben.

 

Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres ist es verboten, Gehölze zubeseitigen oder auf den Stock zu setzen. Somit können z.B. umfangreiche Pflegerückschnittarbeiten an Bäumen von Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden.

 

Es liegen der CDU-Fraktion Beschwerden von Bürgern vor, dass die Anträge für umfangreichere Grünpflegerückschnittarbeiten an geschützten Bäumen sehr lange bis zur Genehmigung brauchen (mehr als drei Monate). Die Anträge wurden stets von Eigentümern eingereicht, die die Arbeiten über Fachfirmen planen und ausführen lassen.

 

Die CDU-Anfrage 22-0789 bei der Verwaltung ergab, dass es keine rechtverbindliche Bearbeitungsfrist von Anträgen für Fällungen oder Beschneidungen von Bäumen und anderen Gehölzen gibt. Die Verwaltung konnte im Rahmen einer Kleinen Anfrage keine Aussagen über die Länge der durchschnittlichen Genehmigungsverfahren für Baumschnittarbeitenr 2024 machen.

 

Aufgrund des kurzen 5 monatigen Zeitraumes des erlaubten Rückschnittes sind verlässliche angemessene Fristen für die Bearbeitung der Grünschnitt-Anträge durch die Verwaltung wichtig. Gerade die Fachfirmen für Grünpflegearbeiten müssen die anstehenden Arbeiten mit ihren bestehenden Mitarbeiterkapazitäten verlässlich planen können.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung möge im zuständigen Ausschuss berichten, wie die Antragsverfahren für Fällungen oder Bescheidungen von Bäumen und anderen Gehölzen im bezirklichen Naturschutzreferat ablaufen. Dabei möge beatwortet werden, inwiefern verlässliche und angemessene Fristen für die Bearbeitung von Anträgen für Grünschnittarbeiten von der bezirklichen Verwaltung gewährleistet werden (können) und ob, und welche Änderungen in diesem Verwaltungsbereich geplant sind.

 

Bera­tungs­reihen­folge
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