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Wie werden Shisha-Einrichtungen im Bezirk Wandsbek kontrolliert? Kleine Anfrage v. 09.12.2020

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Die Große Anfrage Drucksache 22/340 der Hamburgischen Bürgerschaft führt auf, wie viele Shisha-Einrichtungen es in den jeweiligen Bezirken gibt. Danach hat der Bezirk Wandsbek zusammen mit dem Bezirk Mitte jeweils den höchsten Anteil an Shisha-Einrichtungen von allen Bezirken. Ferner ist laut der Drucksache der Bezirk Wandsbek der einzige Bezirk, in dem weder 2019, noch 2020 (Stand 10.6.2020) Kontrollen in Shisha-Einrichtungen nach Einführung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen (HmbShKG) durchgeführt wurden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     18.12.2020
 

  1. Wie viele Shisha-Einrichtungen gibt es im Bezirk Wandsbek?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Es gibt 23 Shisha-Bars im Bezirk Wandsbek.

 

 

  1. Wo liegen diese Shisha-Einrichtungen? Bitte nach Stadtteilen sortiert angeben.

 

Bezirksamt Wandsbek:

Bramfeld: 2

Poppenbüttel: 2

Sasel: 1

Rahlstedt: 2

Wandsbek (Kern): 16

 

  1. Wie viele der Shisha-Einrichtungen in Wandsbek haben eine Schankerlaubnis?

 

Bezirksamt Wandsbek:

17 Shisha-Bars haben eine Erlaubnis gem. § 2 Gaststättengesetz.

 

 

  1. Können Shisha-Einrichtungen ohne Schankerlaubnis baurechtlich von Shisha-Einrichtungen mit Schankerlaubnis unterschieden werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Eine Schankerlaubnis ist eine personenbezogene Erlaubnis. Daher sind Einrichtungen mit oder ohne Erlaubnisse nicht konkret baurechtlich unterscheidbar.

 

 

  1. Welche Auflagen muss ein Betreiber einer Shisha-Einrichtung erfüllen, damit er eine Schankerlaubnis erhält?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Er muss die erforderlichen Auflagen nach dem Gaststättengesetz erfüllen.

 

 

  1. Findet eine Abnahme von neu eingerichteten Shisha-Einrichtungen durch das Bezirksamt statt? Wenn ja, bitte erläutern inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Hamburgische Bauordnung sieht keine Abnahme bei Innutzungnahme vor. Abnahmen erfolgen daher nur in besonderen Fällen.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob Kontrollen von Shisha-Einrichtungen im Bezirk Wandsbek nach dem Hamburgischen Gesetz zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen in 2019 und 2020 durchgeführt wurden? Wenn ja, wo, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Im Jahr 2019 wurden im Bezirk Wandsbek sechs Betriebe überprüft. Es gab keine Beanstandungen.

2020 fand aufgrund der Schließungen der Betriebe gemäß HmbSARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung keine Überprüfung statt. Sofern die Betriebe nach der Wiedereröffnung kontrolliert wurden, erfolgte diese nicht im Hinblick auf die Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie die Kontrollintervalle bei Shisha-Einrichtungen mit Schankerlaubnis und wie die Kontrollintervalle bei Shisha-Einrichtungen ohne Schankerlaubnis sind?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Hierüber sind dem Bezirksamt keine Regelung bekannt.

 

 

  1. Erhält das jeweils zuständige Bezirksamt einen Bericht, nachdem Kontrollen von Shisha-Einrichtungen durchgeführt wurden? Wenn ja, wie wertet das Bezirksamt Wandsbek diese Berichte aus? Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Ja. Diese Berichte werden je nach festgestelltem Sachverhalt ausgewertet.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, nach welchen Kriterien welche Behörden entscheiden, welche Shisha-Einrichtungen nach dem Hamburgischen Gesetz zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha- Einrichtungen und anderen Verordnungen und Gesetzen kontrolliert werden? Wenn ha, bitte erläutern. Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Es sind keine behördlichen Vorgaben zur Kontrolle von Shisha-Einrichtungen nach dem ShKG HA bekannt. Eine Notwendigkeit für eine solche Vorgabe wird derzeit nicht gesehen.

 

 

  1. Nach § 3 HmbShKG müssen alle Betreiberinnen und Betreiber von Shisha-Einrichtungen ihren Betrieb beim Bezirksamt anzeigen und die Informationen werden durch das Bezirksamt geprüft. Wie viele Prüfungen hat das Bezirksamt Wandsbek 2019 und 2020 vorgenommen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Alle Shisha- Betriebe im Bezirk Wandsbek haben die Anzeige eingereicht. Anders als bei einer Genehmigungspflicht führt die in § 3 HmbShKG geregelte Anzeigepflicht nicht automatisch dazu, dass alle eingereichten Unterlagen einer sofortigen und vollständigen inhaltlichen Prüfung unterzogen werden müssen. Hinzu kommt, dass nicht alle Angaben und Nachweise überhaupt einer Prüfung bedürfen (beispielsweise wird der Name der Einrichtung regelhaft nicht überprüft). Eine Überprüfung des Sachverständigennachweises (§ 3 Absatz 2 Nr. 8) erfolgt regelhaft bei jeder Anzeige. Dieser Nachweis ist jedoch erst seit Juni 2020 zu erbringen. Daher erfolgten im Jahr 2019 keine Prüfungen im Sinne der Fragestellung. Die Prüfungen im Jahr 2020 dauern aufgrund der coronabedingten Schließungen der Shisha-Bars noch an, sodass hier keine konkrete Anzahl der Prüfungen genannt werden kann.

 

 

  1. Hat das Bezirksamt Wandsbek bei den Prüfungen nach § 3 HmbShKG Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung von Anforderungen nach dem Gesetz gefunden? Wenn ja, welche, bei wie vielen Einrichtungen in welchen Stadtteilen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe zu 11.

 

 

  1. Wie hoch ist die Personalausstattung im Bezirk Wandsbek, die zur Erfüllung der Aufgaben nach dem HmbShKG eingesetzt wird?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Eine genaue Angabe ist nicht möglich, da je nach konkretem Anlass (z. B. Einleitung Ordnungswidrigkeitenverfahren, Kontrollen der Einrichtungen, Prüfung der gaststättenrechtlichen Voraussetzungen) unterschiedliche Personen mit einem Anteil ihrer Arbeitskraft tätig werden. Grundsätzlich ist eine Mitarbeiterin (Vollzeit) zuständig, die jedoch noch andere Aufgaben hat.

 

 

  1. Wie hoch ist der tatsächliche Personalbedarf im Bezirk Wandsbek, der zur Erfüllung der Aufgaben nach dem HmbShKG benötigt wird?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 13.

 

 

 

Anhänge

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