Wie werden Shisha-Einrichtungen im Bezirk Wandsbek kontrolliert? Kleine Anfrage v. 09.12.2020
Die Große Anfrage Drucksache 22/340 der Hamburgischen Bürgerschaft führt auf, wie viele Shisha-Einrichtungen es in den jeweiligen Bezirken gibt. Danach hat der Bezirk Wandsbek zusammen mit dem Bezirk Mitte jeweils den höchsten Anteil an Shisha-Einrichtungen von allen Bezirken. Ferner ist laut der Drucksache der Bezirk Wandsbek der einzige Bezirk, in dem weder 2019, noch 2020 (Stand 10.6.2020) Kontrollen in Shisha-Einrichtungen nach Einführung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen (HmbShKG) durchgeführt wurden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 18.12.2020
Bezirksamt Wandsbek:
Es gibt 23 Shisha-Bars im Bezirk Wandsbek.
Bezirksamt Wandsbek:
Bramfeld: 2
Poppenbüttel: 2
Sasel: 1
Rahlstedt: 2
Wandsbek (Kern): 16
Bezirksamt Wandsbek:
17 Shisha-Bars haben eine Erlaubnis gem. § 2 Gaststättengesetz.
Bezirksamt Wandsbek:
Eine Schankerlaubnis ist eine personenbezogene Erlaubnis. Daher sind Einrichtungen mit oder ohne Erlaubnisse nicht konkret baurechtlich unterscheidbar.
Bezirksamt Wandsbek:
Er muss die erforderlichen Auflagen nach dem Gaststättengesetz erfüllen.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Hamburgische Bauordnung sieht keine Abnahme bei Innutzungnahme vor. Abnahmen erfolgen daher nur in besonderen Fällen.
Bezirksamt Wandsbek:
Im Jahr 2019 wurden im Bezirk Wandsbek sechs Betriebe überprüft. Es gab keine Beanstandungen.
2020 fand aufgrund der Schließungen der Betriebe gemäß HmbSARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung keine Überprüfung statt. Sofern die Betriebe nach der Wiedereröffnung kontrolliert wurden, erfolgte diese nicht im Hinblick auf die Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid.
Bezirksamt Wandsbek:
Hierüber sind dem Bezirksamt keine Regelung bekannt.
Bezirksamt Wandsbek:
Ja. Diese Berichte werden je nach festgestelltem Sachverhalt ausgewertet.
Bezirksamt Wandsbek:
Es sind keine behördlichen Vorgaben zur Kontrolle von Shisha-Einrichtungen nach dem ShKG HA bekannt. Eine Notwendigkeit für eine solche Vorgabe wird derzeit nicht gesehen.
Bezirksamt Wandsbek:
Alle Shisha- Betriebe im Bezirk Wandsbek haben die Anzeige eingereicht. Anders als bei einer Genehmigungspflicht führt die in § 3 HmbShKG geregelte Anzeigepflicht nicht automatisch dazu, dass alle eingereichten Unterlagen einer sofortigen und vollständigen inhaltlichen Prüfung unterzogen werden müssen. Hinzu kommt, dass nicht alle Angaben und Nachweise überhaupt einer Prüfung bedürfen (beispielsweise wird der Name der Einrichtung regelhaft nicht überprüft). Eine Überprüfung des Sachverständigennachweises (§ 3 Absatz 2 Nr. 8) erfolgt regelhaft bei jeder Anzeige. Dieser Nachweis ist jedoch erst seit Juni 2020 zu erbringen. Daher erfolgten im Jahr 2019 keine Prüfungen im Sinne der Fragestellung. Die Prüfungen im Jahr 2020 dauern aufgrund der coronabedingten Schließungen der Shisha-Bars noch an, sodass hier keine konkrete Anzahl der Prüfungen genannt werden kann.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe zu 11.
Bezirksamt Wandsbek:
Eine genaue Angabe ist nicht möglich, da je nach konkretem Anlass (z. B. Einleitung Ordnungswidrigkeitenverfahren, Kontrollen der Einrichtungen, Prüfung der gaststättenrechtlichen Voraussetzungen) unterschiedliche Personen mit einem Anteil ihrer Arbeitskraft tätig werden. Grundsätzlich ist eine Mitarbeiterin (Vollzeit) zuständig, die jedoch noch andere Aufgaben hat.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 13.
keine Anlage/n
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