Wie steht es um Hamburgs Schwimmlernoffensive? Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2022 (Drs. 21-4717.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten,
Stellungnahme Behörde für Inneres und Sport (BIS) unter Beteiligung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Zu 1.)
Für die Umsetzung der Drs. 22/6747 befindet sich die für Sport zuständige Behörde bereits seit Ende 2021 in einem intensiven Austausch mit der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) sowie dem Hamburger Schwimmverband e.V. (HHSV) und der DLRG Landesverband Hamburg e.V. (DLRG). Gemeinsam ist ein Konzept entwickelt worden, welches u.a. die Umsetzung von Schwimmlernkursen für Hamburger Kinder sowie ein entsprechendes Finanzierungskonzept unter Berücksichtigung der mit der Drs. 22/6747 zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel beinhaltet.
Das Konzept sieht eine Förderung der Kursteilnahmen mit dem Ziel einer Preisreduzierung für die Teilnehmenden vor. Die FHH fördert je Teilnehmendem 40€ je Kurs. Dies gilt für Kurse der DLRG und des HHSV sowie deren Mitgliedsvereinen bzw. Ortsgruppen und ggf. auch privaten Anbietern. Zudem können Kinder aus Familien, die Sozialleistungen empfangen, bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises (SGB II, SGB XII, § 2 AsylbLG, Kinderzuschlag, Wohngeld) beim jeweiligen Kursanbieter (BLH, HHSV und seine Vereine, DLRG und ihre Ortsgruppen) eine Förderung der vollen Kursgebühr durch die FHH erhalten. Zusätzlich finanziert die FHH alle Kosten für die Anmietung von Wasserzeiten für die im Rahmen der Offensive stattfindenden Anfänger-Kurse der o.g. Anbieter. Außerdem erhalten die im Rahmen der Anfänger-Schwimmlernoffensive 2022 teilnehmenden Vereine bzw. Ortsgruppen bei Bedarf bis zu 200€ als Pauschale für die entstehenden Material- und Verwaltungskosten. Das Konzept sieht auch die Finanzierung der Ausbildung von zusätzlichen Übungsleitenden seitens der Verbände sowie eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Bewerbung der Offensive und des Themas Wassersicherheit vor.
Außerdem soll es zusätzliche fakultative Schulschwimmangebote geben, für die aus den mit Drs. 22/6747 bereitgestellten Mitteln die Finanzierung der Wasserzeiten ermöglicht wird.
Darüber hinaus befindet sich die für Sport zuständige Behörde derzeit mit dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e.V. in einem Austausch, um auch schwer körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen das Schwimmenlernen im Rahmen der o.g. Offensive zu ermöglichen.
In KW 20 sind auch private Anbieter / Hamburger Schwimmschulen über die Schwimmlern-Offensive 2022 informiert worden, um alle bislang noch freistehenden Wasserzeiten insbesondere auch in BLH-Bädern auszuschöpfen und somit möglichst vielen Kindern das Schwimmenlernen zu ermöglichen.
Siehe im Übrigen auch SKA 22/7624.
Zu 2.)
Grundsätzlich wird die Zuständigkeit für das Petitum zu 2. beim Bezirksamt Wandsbek gesehen. Für rein bezirkliche Wasserflächen und deren Planungen sind weder BLH noch die für BLH fachlich zuständige Aufsichtsbehörde die richtigen Ansprechpartner. Gleichwohl unterstützt BLH im Rahmen einer Beauftragung beim derzeit in Planung befindlichen Lehrschwimmbecken in Farmsen (Berufsförderungswerk). BLH soll das Becken im Auftrag des Bezirksamtes baulich realisieren, jedoch nicht betreiben.
In den vergangenen Jahren wurde die für das Schwimmenlernen benötigte Wasserfläche im Bezirk Wandsbek seitens BLH bereits deutlich erweitert. So wurde beispielsweise in Rahlstedt das Angebot verdoppelt. Auch die derzeitige Bautätigkeit und damit verbundene deutliche Erweiterung der Wasserfläche in der Alster-Schwimmhalle wird auch den Nutzergruppen aus dem Bezirk Wandsbek unmittelbar zugutekommen. Zwar befindet sich der Standort der Alster-Schwimmhalle im Bezirk Hamburg-Nord, allerdings ist hierbei eine Betrachtung der tatsächlichen Einzugsgebiete anstelle der Bezirksgrenzen sinnvoll.
In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung:
Die BSB und Bäderland messen der Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen einen besonderen Stellenwert bei.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat die Durchführung eines Teils des obligatorischen Sportunterrichts (hier: Schulschwimmen) an Bäderland Hamburg (BLH) bzw. den Verein Aktive Freiheit e. V. (VAF) übertragen. Beim Schulschwimmen handelt es sich um den obligatorischen Schwimmunterricht, der durchzuführen ist. Bei den Schwimmlernkursen, nach denen hier gefragt wird, handelt es sich um fakultative Kurse, die als Kompensationsangebote eingerichtet wurden für den pandemiebedingt ausgefallenen Schwimmunterricht. Als Schwimmlernkurse hat die BSB in Zusammenarbeit mit der BUKEA die sogenannten „Bronzekurse“ eingerichtet. Die BSB stellt dafür allen Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen, die pandemiebedingt kein Bronzeabzeichen erwerben konnten, Gutscheine für die kostenfreie Teilnahme an Bronzekursen bei BLH zur Verfügung. Der Bronzekurs umfasst 16 Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten und ist ein freiwilliges Angebot.
Eine Nachholung des ausgefallenen Schwimmunterrichts ist im Rahmen der für die Primarstufe definierten Stundentafel (siehe Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums, Anlage 3 zu § 40) und der Kapazitäten von Bäderland GmbH nicht möglich.
Die BSB hat gemeinsam mit BLH große Anstrengungen unternommen, um für eine möglichst einfache technische Umsetzung mit geringen Wartezeiten bei der Buchung von Gutscheinkursen zu sorgen. Über den Einsatz weiterer personeller und räumlicher Ressourcen ist es gelungen, Zeiten für extra Gutscheinkurse einzurichten, die von den Schulen unbürokratisch und direkt über den Login-Bereich im System von BLH gebucht werden können. In Abhängigkeit von den Ressourcen bei Bäderland werden derzeit weitere Anstrengungen unternommen, um aufgrund der hohen Nachfrage weitere Kurse einzurichten.
Zudem können auch personalisierte Gutscheine für Schülerinnen und Schüler ausgedruckt werden. Mit diesen müssen die Schülerinnen und Schüler ein Schwimmbad aufsuchen, um selbständig einen Bäderland-Bronzekurs zu buchen. Bei diesem Verfahren muss ggf. mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.
Die BSB übernimmt die Kosten für die Gutscheine. Die Durchführung der Kurse ist aber keine schulische Aufgabe (s.o.), sie ist Angelegenheit von Bäderland. Nur Bäderland kann die Auslastung prüfen.
Um die pandemiebedingten Lernrückstände beim Schwimmen lernen abzubauen, wird zudem die von der Bürgerschaft initiierte Anfänger-Schwimmlernoffensive vom Senat weiter vorangetrieben. Diese sieht vor, dass jedes Kind, das Schwimmen lernen möchte, in Hamburg eine Unterstützung von 40 Euro erhält. Kinder aus Familien, die Sozialleistungen empfangen, können kostenlos an Schwimmkursen teilnehmen.
Dies gilt für Kurse der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Hamburg e. V. (DLRG) und des Hamburger Schwimmverbands e. V. (HHSV) sowie deren Mitgliedsvereinen bzw. Ortsgruppen und ggf. auch für private Anbieter. Zudem können Kinder aus Familien, die Sozialleistungen empfangen, bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises (SGB II, SGB XII, § 2 AsylbLG, Kinderzuschlag, Wohngeld) beim jeweiligen Kursanbieter (BLH, HHSV und seine Vereine, DLRG und ihre Ortsgruppen) eine Förderung der vollen Kursgebühr durch die FHH erhalten. Zusätzlich finanziert die FHH alle Kosten für die Anmietung von Wasserzeiten für die im Rahmen der Offensive stattfindenden Anfänger-Kurse der oben genannten Anbieter. Außerdem erhalten die im Rahmen der Anfänger-Schwimmlernoffensive 2022 teilnehmenden Vereine bzw. Orts-gruppen bei Bedarf bis zu 200 € als Pauschale für die entstehenden Material- und Verwaltungskosten. Das Konzept sieht auch die Finanzierung der Ausbildung von zusätzlichen Übungsleitenden seitens der Verbände sowie eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Bewerbung der Offensive und des Themas Wassersicherheit vor. Siehe hierzu auch Drs. 22/7624.
Mit dem gemeinsamen Antrag Drs. 22/6747 hatte die rot-grüne Regierungskoalition am 15. Dezember 2021 zusätzlich eine Million Euro für Anfänger-Schwimmintensivkurse bereitgestellt (siehe Anlage). Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n