"Wie Löcher im Käse": Wohin verschwindet der wertvolle "Straßenknick"-Wall? Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3269.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Genehmigungen für Bauzufahrten und Auflagen zum Knickschutz werden meist längerfristig erteilt. Erst nach Abschluss aller Bauarbeiten erfolgen der Rückbau von Bauzufahrten und die Wiederherstellung von Grünflächen durch den Bauherren. Eine kurzfristige Überprüfung aller laufenden und abgeschlossenen Verfahren kann nicht geleistet werden, potenzielle Baumstandorte werden jedoch bei der turnusmäßigen Baumkontrolle neu erfasst.
Zu 2.:
Siehe Antwort zur Frage 1.
Zu 3.:
Das Fachamt Management des öffentlichen Raums kann nach intensiver Prüfung der benannten Einzelfälle keinen Vorgang identifizieren, der im Sinne der Beschlussfassung bei den Baumpflanzungen „fälschlich ohne Wall“ umgesetzt wurde. Die Baumpflanzungen entsprachen dem fachlichen Regelwerk.
Zu 4.:
Alle Baumstandorte werden immer auf ihre Eignung zur Nachpflanzung geprüft. Dabei stehen der Anwachserfolg und die zukünftigen Überlebenschancen des Baums im Vordergrund. Bäume auf neu gesetzten Knicks haben keinen Anschluss an den Untergrund, können nicht optimal versorgt (gewässert) werden und sind deshalb geschwächt. Geschwächte Bäume sind jedoch anfällig für Schädlinge und Krankheiten. Das Überleben des Baumes ist hier höher zu bewerten als die Anlage eines Knicks. Auf vorhandenen, entsprechend breiten Knicks ist eine Neupflanzung jedoch meist erfolgsversprechend. Aus diesen Gründen gibt es „fälschlich ebenerdig gepflanzte Straßenbäume“ und in dem Zusammenhang „nicht errichtete Straßenkicks“ praktisch nicht.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n