22-2654

Wie kann die "Servicelösung" im Bezirk Wandsbek wieder angeordnet und Abordnungen rückgängig gemacht werden? Auskunftsersuchen vom 19.11.2025

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Die „Servicelösung“ war in vielen Stadtteilen ein langjährig gut genutztes Mittel, damit Fußnger und Radfahrer mit gegenseitigem Respekt Fuß- und Gehwege gleichzeig nutzen konnten. Insbesondere auf viel genutzten Schulwegen war dies eine gute Lösung. In den letzten Jahrenwurde die „Servicelösung“ vermehrt abgeordnet. Die weitere Nutzung der „Servicelösung“ mit einer entsprechend rechtlichen Grundlage, wäre jedoch wünschenswert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

  1. An welchen Stellen und zu welchem Zeitpunkt wurde in den Jahren 2024 und 2025 die „Servicelösung“ abgeordnet? (Bitte nach Stadtteilen im Bezirk Wandsbek aufteilen).
  2. An welchen Stellen ist die Abordnung der „Servicelösung“ noch für das Jahr 2025 geplant? (Bitte nach Stadtteilen im Bezirk Wandsbek aufteilen).
  3. Welche Regelwerke bzw. rechtliche Grundlagen gelten für die Abordnung der „Servicelösung“ und welche Regelwerke bzw. rechtlichen Grundlagen müssten auf Bezirks- und oder Landesebene geändert oder angepasst werden, damit die „Servicelösung“ weiter bestehe bleiben kann bzw. an den Stellen, an denen Sie abgeordnet worden ist, wieder angeordnet werden kann?
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