21-9026

Widerspruch zur Sperrung des Moorhofes (bez. Drs. 21-8747) Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.04.2024 (Drs. 21-8773)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 15.24
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Das PK 35 wird um Stellungnahme gebeten. Die Antwort soll dem Petenten weitergeleitet und dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben werden.

2. Das PK 35 wird um einen Ortstermin mit Anwohnern und Vertretern des Regionalausschusses Alstertal gebeten.

 

 

Das Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkungen

 

Das PK 35 bearbeitet seit Jahren Beschwerden von Anwohnenden der Straße Moorhof über hohe Kraftfahrzeugverkehrsstärken und überhöhter Geschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich der Straße Moorhof.

Umfangreiche präventive und repressive polizeiliche Maßnahmen zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten waren erfolglos. Vor diesem Hintergrund wandte sich das PK 35 im vierten Quartal 2023 an das Bezirksamt Wandsbek (Management des öffentlichen Raums), um eine bauliche Lösung anzustreben. Im Rahmen eines Ortstermins unter Beteiligung verschiedener Teilnehmer der öffentlichen Verwaltung wurde unterschiedliche Lösungen erörtert.

 

Stellungnahme

 

Zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Moorhof erscheint dem Bezirksamt Wandsbek und dem PK 35 letztendlich die Sperrung der Straße Moorhof durch den Einbau eines Sperrpfostens in Höhe der Hausnummer 6 alternativlos.

 

Entgegen der Darstellung in der Eingabe, dass zwischen der Straße Vörstekoppel und dem Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Moorhof eine zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gelte, ist dieser Bereich der Straße Moorhof ein Teil einer entsprechend ausgeschilderten Tempo 30-Zone. Für die Regelungen im verkehrsberuhigten Bereich ist unerheblich, welche Höchstgeschwindigkeit im Umfeld gefahren werden darf. Im verkehrsberuhigten Bereich gilt nach der Straßenverkehrsordnung immer: „Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“ 

 

Das PK 35 hat die Eingabe zu dieser Drucksache zum Anlass genommen, die Verkehrssituation im Moorhof zwischen dem Haus Poppenbüttler Hauptstraße 9a und der Poppenbüttler Hauptstraße erneut zu betrachten und zu bewerten. Die geringe Breite der Straße in diesem Bereich, insbesondere im Bereich der Häuser Poppenbüttler Hauptstraße 9 und 9a, vor allem unter Betrachtung der Belange zu Fuß gehender und Rad fahrender Personen birgt bei gegenläufigem Kfz-Verkehr die Möglichkeit der Gefährdung von Personen. Vor dem Hintergrund wird das Verbot der Einfahrt unter Freigabe für den Radverkehr bestehen bleiben. An der Einmündung Vörstekoppel, Moorhof wird das Verkehrszeichen 357-50 (Für Radverkehr und Fußnger durchlässige Sackgasse) angeordnet.

 

Nach Rücksprache mit dem Bezirksamt Wandsbek wird das doppelseitige Verkehrszeichen 325.1-40 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) an der Einmündung Moorhof, Poppenbüttler Hauptstraße aufgrund der besseren Sichtbarkeit an einen neuen Standort versetzt.

Das PK 35 hat die Verkehrsunfallsituation an der Einmündung Moorhof, Harksheider Straße analysiert und keine Auffälligkeit von Verkehrsunfällen zwischen Fahrzeugen, die aus dem Moorhof einfahren bzw. in der Harksheider Straße queren, festgestellt.

 

Schlussbemerkungen

 

Nach hiesiger Einschätzung wird die Verkehrssicherheit im verkehrsberuhigten Bereich in der Straße Moorhof durch die Bewertungen des PK 35, unter Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek, erheblich gesteigert und führt damit zu einer deutlichen Verbesserung der bestehenden Verkehrssituation.

 

Das PK 35 steht den Anwohnenden wie bereits in der Vergangenheit für Nachfragen und Stellungnahmen weiterhin zur Verfügung. Die Durchführung eines gewünschten Ortstermins erscheint dem PK 35 insbesondere vor dem Hintergrund der gefundenen Lösungen nicht zielführend und wird deswegen nicht angestrebt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n