22-4029

Weitere Entwicklung der ehemaligen Deponiefläche Neusurenland Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.06.2026 (Drs. 22-3742)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.4

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Finanzbehörde wird gebeten, über ihre Zeitpläne zur weiteren Entwicklung der ehemaligen

Deponiefläche Neusurenland Auskunft zu erteilen.

Die Finanzbehörde nimmt wie folgt Stellung:

Die Fläche Neusurenland ist aufgrund ihrer Historie als ehemalige Deponie beziehungsweise Altablagerung ein sehr besonderer Standort mit komplexen technischen und planerischen Rahmenbedingungen. Im Auftrag des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) werden derzeit unterschiedliche Entwicklungsperspektiven untersucht.

Die ursprünglich betrachtete Zielsetzung bestand darin, die Potenziale für eine Wohnnutzung unter Berücksichtigung umfangreicher Gassicherungsmaßnahmen sowie ergänzender Sportnutzungen zu prüfen. Die bisherigen Untersuchungen und die Abstimmungen mit den zuständigen Hamburger Fachbehörden haben jedoch gezeigt, dass eine Wohnbebauung in der ursprünglich angedachten Größenordnung aufgrund der besonderen Anforderungen des Untergrunds nicht ohne Weiteres realisierbar erscheint.

Vor diesem Hintergrund werden aktuell alternative Entwicklungsszenarien untersucht. Dazu gehören gemischt genutzte Quartiersansätze mit Sport- und Freizeitnutzungen, Energie- und Digitalstandorten, beispielsweise in Verbindung mit Rechenzentren und Abwärmenutzung, sowie Wohnnutzungen in geeigneten Randbereichen außerhalb der Deponiekernfläche. Ob ein konkreter Vorschlag realisierbar ist, hängt jedoch von einer Vielzahl von Faktoren ab. Dazu zählen insbesondere die anspruchsvolle Gründung auf dem Deponiekörper, die Anforderungen an den Umgang mit Deponiegasen sowie die verkehrliche Erschließung. Die Entwicklung von Nutzungen auf ehemaligen Deponieflächen erfordert hier eine besonders sorgfältige Prüfung. ImFall von Neusurenland sind weiterhin Fragen des vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutzes zu bewerten.

Aus heutiger Sicht erscheint es daher verfrüht, einzelne Nutzungen bereits abschließend zu bewerten. Die laufenden Untersuchungen verfolgen das Ziel, verschiedene realistische und genehmigungsfähige Szenarien miteinander zu vergleichen und eine langfristig tragfähige Entwicklungsperspektive für den Standort aufzuzeigen. Sportliche Nutzungen können dabei eine wichtige Rolle spielen, müssen aber ebensowie alle anderen Nutzungen die besonderen technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen des Standorts erfüllen.

Es ist davon auszugehen, dass im Laufe des Herbstes 2026 nähere Details vorliegen werden, in welche Richtung eine Entwicklung der in Rede stehenden Fläche gehen könnte und welche zeitliche Planung dann denkbar wäre. Dabei soll insbesondere die bereits seit mehr als 10 Jahren auf der Fläche bestehende und für nationale Wettbewerbe genutzte BMX-Bahn Berücksichtigung finden und auch eine angemessene Einbindung der Öffentlichkeit erfolgen.

Eine Einbindung der bezirklichen Gremien wird hiermit ausdrücklich zugesagt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.09.2026
Ö 14.4
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Neusurenland

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