Weidende am Ende? Statt sicherer Wohnstraße mit Blick auf offene Gräben, Blüten und Ruhe stetiger Durchgangsverkehr und hinderliche Falschparker Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.06.2021 (Drs. 21-3382.1)
Letzte Beratung: 08.12.2021 Regionalausschuss Alstertal Ö 6.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
a) nach ökologischen Gesichtspunkten Grün-/Blühflächen zu errichten da Baumpflanzungen auf einer Verrohrung nicht möglich sind. Die Grün-/Blühflächen könnten ggf. in Patenschaftspflege an Anrainer vergeben werden
oder
b) auf den bestehenden Glensanda-Belag festverankerte Fahrradbügeln bzw. insbesondere in Weidende Nord am Bernsteinweg in Nähe der Schulen am Alsterredder eine ausgewiesene Abstellfläche für E-Roller zu errichten
oder
c) als Minimal-Lösung Eichenspalten einzubringen.
Das Bezirksamt nimmt in Abstimmung mit dem zuständigen Polizeikommissariat wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Eine Gefährdung der Grabenverrohrung durch parkende PKW’s auf den befestigten Nebenflächen wird durch das Bezirksamt nicht gesehen. Ein Schutz ist somit nicht erforderlich.
Zu 2a.:
Im Kreuzungsbereich muss ein Sichtdreieck optisch zwingend frei gehalten werden. Eine Blühfläche, z.B. Blühwiese, könnte sich in der Höhe nicht frei entwickeln, da sie vorzeitig und regelmäßig geschnitten werden müsste.
Die Kosten für eine bauliche Herstellung zur Verhinderung des Falschparkens sind hoch, da die Grandfläche entnommen, Einfassungen gesetzt und neues Substrat eingebracht werden müsste. Hinzu kommen noch die Kosten für die Begrünung.
Zu 2b:
Das Aufstellen von Fahrradbügeln wird als nicht sinnvoll erachtet. Die Schule, als potentieller Nutzer, hat eine Vielzahl an Fahrradbügeln auf dem Schulgelände. Zusätzliche Bügel in der Straße Weidende wären zu weit entfernt, um von Schülern angenommen zu werden. Das gilt auch für einen Abstellplatz für E-Roller. Durch die angrenzende überwiegende Einzelhausbebauung ist auch hier kein erhöhter Bedarf an Fahrradbügeln erkennbar. Aus wirtschaftlichen Gründen ist ein Aufstellen von Bügeln zum Schutz vor ruhendem Verkehr nicht sinnvoll.
Das Parken im Einmündungsbereich ist grundsätzlich nicht gestattet, sollten Gehwege zugeparkt sein, kann dies auch nicht durch Fahrradbügel verhindert werden, ohne den Fußgängerverkehr einzuschränken. Ausgebaute Gehwege sind hier überwiegend noch nicht vorhanden, da die einmündenden Straßen noch nicht endgültig hergestellt sind. Eine Umgestaltung des Einmündungsbereiches und eine klare Querschnittsaufteilung erfolgt erst mit der erstmaligen endgültigen Herstellung.
Zu 2c:
Im Kurvenbereich ist das Parken nicht erlaubt. Von daher sind auch keine Eichenspaltpfähle erforderlich.
Eine Umgestaltung wird daher abgelehnt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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