Wegweisung zum "BiM Kulturzentrum" in der Saseler Strasse 21 Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.01.2018 (Drs. 20-5310.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt wird gebeten, eine Beschilderung für (Weghinweisung) Fußgänger
1. an folgenden Standorten zu prüfen: Kreuzung Meiendorfer Strasse / Saseler Strasse und
Saseler Strasse / Bargkoppelweg,
2. bei Eignung dieser Standorte die Weghinweisschilder hier auf Kosten des Bezirksamtes aufzustellen und
3. dem Regionalausschuss das Ergebnis der Prüfung und das weitere Vorgehen mitzuteilen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Da es sich bei den gewünschten Hinweisschildern (Wegweisungen für Fußgänger) nicht um Verkehrszeichen oder Einrichtungsgegenstände einer öffentlichen Straße bzw. Wegezubehör handelt ist eine Aufstellung, Finanzierung und Unterhaltung aus Mitteln des Bezirksamtes nicht möglich. Derartige Hinweisschilder sind im Rahmen einer Sondernutzung genehmigungspflichtig und bei Einhalten bestimmter Rahmenbedingungen genehmigungsfähig.
Die Pflicht zur Finanzierung und Veranlassung (Sondernutzungsantrag) liegt beim Bedarfsträger bzw. beim Begünstigten.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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