20-5654

Wegweisung zum "BiM Kulturzentrum" in der Saseler Strasse 21 Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.01.2018 (Drs. 20-5310.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Das Bezirksamt wird gebeten, eine Beschilderung für (Weghinweisung) Fußgänger

1. an folgenden Standorten zu prüfen: Kreuzung Meiendorfer Strasse / Saseler Strasse und

Saseler Strasse / Bargkoppelweg,

2. bei Eignung dieser Standorte die Weghinweisschilder hier auf Kosten des Bezirksamtes aufzustellen und

3. dem Regionalausschuss das Ergebnis der Prüfung und das weitere Vorgehen mitzuteilen.

Das  Bezirksamt nimmt wie folgt  Stellung:

Da es sich bei den gewünschten Hinweisschildern (Wegweisungen für Fußgänger) nicht um Verkehrszeichen oder  Einrichtungsgegenstände einer öffentlichen Straße bzw. Wegezubehör handelt ist eine Aufstellung, Finanzierung und Unterhaltung aus Mitteln des Bezirksamtes nicht möglich. Derartige Hinweisschilder sind im Rahmen einer Sondernutzung genehmigungspflichtig und bei Einhalten bestimmter Rahmenbedingungen genehmigungsfähig.

Die Pflicht zur Finanzierung und Veranlassung (Sondernutzungsantrag) liegt beim Bedarfsträger bzw. beim Begünstigten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n

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