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Wegeverbindung im und zum Flurstück 4497 im Kleingartenverein 501 Kleine Anfrage der CDU-Fraktion

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Der Verbindungsweg zwischen Immenredder und dem Kleingartenverein 501 (Flurstück 4497), ist eine beliebte Abkürzung für die Kleingartenmitglieder und für Spaziergänger. Auch viele Schülerinnen und Schüler der Grundschule Grützmühlenweg und des Gymnasiums Hummelsbüttel, nutzen den Weg morgens und nachmittags als Teil ihres Schulweges. Der Weg befindet sich allerdings in einem nicht ausgebauten Zustand und ist daher uneben, schmal und oftmals überwuchert. So kommt es auf dem Weg regelmäßig zu Stürzen von Fußgängern, sowie von Fahrradfahrern.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
 

Vorbemerkung: Nach Kenntnis des Bezirksamtes befindet sich das Flurstück 4188 (auf dem sich der sog. Trampelpfad befindet) im allgemeinen Grundvermögen. Die Zuständigkeit liegt somit bei der Finanzbehörde.

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:   05.07.2017

 

1.)     Welche Stelle ist für die Herrichtung und Pflege der Wegeverbindung im und zum Flurstück 4497 zuständig?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

2.)     Ist ein Ausbau oder eine Herrichtung des Verbindungswegs zwischen Immenredder und dem Kleingartenverein 501 möglich?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n