Was ist aus nächtlichem Tempolimit in Wandsbek geworden? (bez. Drs. 21-5691) Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.09.2022 (Drs. 21-5780)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird um eine Stellungnahme zur Eingabe Drs. 21-5691 gebeten.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt wie folgt Stellung:
Die Ahrensburger Straße ist eine Hauptverkehrsstraße im Stadtteil Wandsbek, die die Wandsbeker Zollstraße im Westen mit der Stein-Hardenberg-Straße im Osten verbindet.
Zur Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie, die in Hamburg über ein zweiphasiges Vorgehen erfolgt, wurde zunächst ein strategischer Lärmaktionsplan (LAP) erstellt. Dieser befindet sich inzwischen in der 2. Fortschreibung. Die Ahrensburger Straße ist gemäß der Fortschreibung des LAP als eine der lautesten Straßen Hamburgs eingestuft.
Die Umsetzung einer Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen liegt in der Zuständigkeit der Behörde für Mobilitätswende (BVM).
Bevor eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden kann, müssen die auf diesem Abschnitt befindlichen Lichtsignalanlagen (LSA) angepasst werden. Dies liegt ebenfalls in der Zuständigkeit der BVM. Sobald die BVM die Straßenverkehrsbehörde darüber informiert, dass die LSA-Anpassung abgeschlossen ist, kann die streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 angeordnet werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n