Wandse an den Wandseterrassen wieder sichtbar machen Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.10.2023 (Drs. 21-7751.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie eine Pflege der Bepflanzung an den Wandseterrassen ökologisch vertretbar durchgeführt werden kann, damit die Wandse wieder sichtbar und die Nutzung der Wandseterrassen wieder gemäß den früheren Planungen möglich wird.
2. Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über die Ergebnisse zu informieren
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Öffnung der Wandse an dieser Stelle inklusive Bepflanzung der Ufer mit Gehölzen war eine naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff durch den Verbindungsbau des Einkaufszentrums Rahlstedt. Zu diesem Zeitpunkt war eine „Open-Air-Kinonutzung“ noch nicht angedacht. Diese erfolgte später, nachdem zusammen mit der Platzgestaltung die angrenzende Treppenanlage hergestellt war. Dem Bezirksamt sind nur einzelne Veranstaltungen bekannt, für die bereits gezielte Rückschnitte an den Gehölzen veranlasst wurden.
Ein ständiger Rückschnitt der Gehölze und auch des Krautbewuchses im Gewässertrog ist aufgrund der vorgenannten ökologischen Anforderungen und Funktionen nicht möglich.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n