22-3597

Wandsbeker Schwimminfrastruktur weiter stärken - Chancen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" prüfen Ersetzungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion zur Drs. 22-3566

Antrag

Letzte Beratung: 07.05.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.4.1

Sachverhalt

Die Schwimmkompetenz weiterzuentwickeln, ist gerade in einer wassernahen Stadt wie Hamburg eine wichtige Aufgabe. Trotz einiger Aufholeffekte in den letzten Jahren besteht hier weiter Handlungsbedarf, dem sich von Seiten der Bürgerschaft mit Schwimm-Intensivkursen und einer Sanierungsoffensive für Lehrschwimmbecken gewidmet wird.

Insbesondere eine ausreichende Infrastruktur ist dabei eine große Herausforderung. Der Bezirk hat daher bereits in den Jahren 2019 und 2022 erfolgreich Bundesmittel aus dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ eingeworben. Mit diesen Mitteln konnte das Lehrschwimmbecken am Bramfelder Weg modernisiert werden und ein Ersatzneubau für das Lehrschwimmbecken des ehemaligen Berufsförderungswerks befindet sich mittlerweile in der Bauphase.

Mit dem nun aufgelegten Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten Schwimmbäder gibt es erstmals ein eigenes Förderprogramm speziell für Schwimminfrastruktur. Vor dem Hintergrund weiterhin bestehender Bedarfe ist daher zu prüfen, welche Bäder für eine Bewerbung in Frage kommen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Frist zur Antragstellung sehr kurz ist und die Projekte bereits eine hohe Umsetzungsreife (abgeschlossene Leistungsphase 3) aufweisen müssen. Schwimmbäder in Trägerschaft von Vereinen aus dem Bezirk erfüllen die Voraussetzungen des Förderprogramms aktuell vermutlich nicht, auch wenn für das Becken am Bramfelder Weg perspektivisch weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein werden.

Stattdessen kommen vor allem Bäder in Betracht, die von der Bäderland Hamburg GmbH betrieben werden. Für die von Bäderland betriebenen Bäder prüft der Senat aktuell allgemein, wie der Antwort auf die SKA 23/3582 zu entnehmen ist, ob sie für eine Bewerbung in Frage kommen. Aus Sicht des Bezirkes ist interessant, ob beispielsweise das Hallenbad in Bramfeld oder das Schwimmbad Wandsbek qualifiziert sind und im Rahmen der Priorisierung ausgewählt werden könnten.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, in Zusammenarbeit mit der Bäderland Hamburg GmbH die grundsätzliche Förderfähigkeit von Wandsbeker Schwimmbädern (z. B. Hallenbad Bramfeld und Schwimmbad Wandsbek) unter Berücksichtigung der notwendigen Planungsreife und der kurzen Antragsfrist zu prüfen.
  1. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, diese für das Bundesprogramm anzumelden, falls die Förderkriterien erfüllt sind und eine Bewerbung aussichtsreich erscheint.
  1. Die zuständigen Fachbehörden und die Verwaltung werden darüber hinaus gebeten, der Bezirksversammlung über die Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe Wandsbeker Schwimmbäder sowie über bestehende Sanierungspläne zu berichten.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.05.2026
Ö 4.4.1
Lokalisation Beta
Bramfelder Weg Bramfeld

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