21-6311

Wahlpflichtfach Feuerwehr Debattenantrag der AFD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.4

Sachverhalt

 

Die Feuerwehren in Hamburg klagen seit Jahren über einen Mangel an Nachwuchs. In Bad Segeberg geht man nun einen anderen Weg. In dem dortigen Berufsbildungszentrum wird Schülerinnen und Schüler ein Wahlpflichtfach Feuerwehr angeboten. Hier lernen sie ein halbes Jahr, wie sich Feuer bekämpfen lässt. Sogar eine anschließende Prüfung mit Abschluss zur Truppenfrau bzw. Truppenmann ist möglich. Das Wahlpflichtfach wird zudem benotet. Der dortige Schulleiter hat bereits für das kommende Halbjahr ausreichend Anmeldungen und hofft das Projekt verstätigen zu können.[1]

 

Eine Implementierung des Projekts als Wahlfach ist geeignet, den Austritten aus der Jugendfeuerwehr in Hamburg entgegenzuwirken. Laut einer „Großen Anfrage“ der AfD-Bürgerschaftsfraktion (22/3228) findet ein Teil der Austritte während der Berufsausbildung statt oder beruht auf einem Wohnortwechsel. Ein Wahlpflichtfach könnte auch dazu führen, dass sich mehr Schulabgänger für einen Dienst bei der Berufsfeuerwehr entscheiden oder eine längerfristige Bindung der Schüler binnen der lokalen Freiwilligen Feuerwehr bzw. dem Standort Hamburg erfolgt. Vergleichbare Modelle sind bereits in zahlreichen Oberschulen und Berufsschulen, beispielsweise in Brandenburg, fester Bestandteil des Unterrichts. Selbstverständlich soll eine freiwillige Auswahl durch die Schüler mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten:

 

  1. sich bei der Behörde für Schule und Berufsbildung dafür einzusetzen, das Konzept nach einem Wahlpflichtfach „Feuerwehr“ aus Bad Segeberg ebenfalls in Hamburg anzuwenden und dazu ein Pilotprojekt in Wandsbek durchzuführen.


Die Verwaltung wird gebeten: 
 

  1. einen Runden Tisch Wahlpflichtfach „Feuerwehr“ mit Vertretern der Feuerwehr Hamburg, den in Wandsbek ansässigen Freiwilligen Feuerwehren, der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie Vertretern der Fraktionen zu implementieren.

 

  1. die rechtlichen Rahmen- und Förderbedingungen zwischen den zuständigen Behörden, dem Bezirksamt Wandsbek und den örtlichen Feuerwehren zu klären. Dazu zählen unter anderem die Lerninhalte, der Unterrichtsablauf und die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen im Wahlpflichtfach Feuerwehr sowie eine verbindliche Kooperationsvereinbarung mit den örtlichen Wehren.

 

 

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