Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichtsbezirke Hamburg-Wandsbek und Hamburg-Barmbek
Letzte Beratung: 11.05.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.16
Die gegenwärtige Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen endet am 31.12.2023. Neben der Erstellung der Vorschlagslisten ist in diesem Zusammenhang bei den Amtsgerichten Hamburg-Wandsbek und Hamburg-Barmbek je ein Ausschuss zu bilden, der über die gegen die Schöffenvorschlagsliste erhobenen Einsprüche entscheidet und die Schöffinnen und Schöffen aus den Vorschlagslisten auswählt.
Für den Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Wandsbek sind 7 Vertrauenspersonen und für den Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Barmbek 5 Vertrauenspersonen zu wählen. Für jede Vertrauensperson ist eine Vertretung zu bestimmen.
Die Vertrauenspersonen sollen aus den Einwohnenden des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks von der Bezirksversammlung gewählt werden.
Zur Wahl ist die Zustimmung der Bezirksversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Die Fraktionen haben die in der Anlage aufgeführten Personen vorgeschlagen.
Die Bezirksversammlung wird gebeten:
- für den Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Wandsbek:
- für den Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Barmbek
zu wählen.
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