20-4579

Vorstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes für das NSG Wittmoor

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das NSG Wittmoor liegt im Bezirk Wandsbek und befindet sich in Zuständigkeit der BUE für die Pflege- und Entwicklung.

Der BUE/ Abteilung Naturschutz obliegt es als Fachbehörde (gemäß § 10 des hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz) für alle Hamburger Schutzgebiete einen Fachplan zur Pflege- und  Entwicklung  für das jeweilige Gebiet zu erstellen.

Die vorliegenden Pflege- und Entwicklungspläne für das NSG Wittmoor wurden in enger Ab-stimmung mit den zuständigen Stellen im Bezirk, mit zuständigen Behörden und den Natur-schutzverbänden erstellt.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz wird für das NSG Wittmoor um Kenntnisnahme der vorliegenden Pflege- und Entwicklungspläne gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n