Vorstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes für das NSG Wittmoor
Das NSG Wittmoor liegt im Bezirk Wandsbek und befindet sich in Zuständigkeit der BUE für die Pflege- und Entwicklung.
Der BUE/ Abteilung Naturschutz obliegt es als Fachbehörde (gemäß § 10 des hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz) für alle Hamburger Schutzgebiete einen Fachplan zur Pflege- und Entwicklung für das jeweilige Gebiet zu erstellen.
Die vorliegenden Pflege- und Entwicklungspläne für das NSG Wittmoor wurden in enger Ab-stimmung mit den zuständigen Stellen im Bezirk, mit zuständigen Behörden und den Natur-schutzverbänden erstellt.
Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz wird für das NSG Wittmoor um Kenntnisnahme der vorliegenden Pflege- und Entwicklungspläne gebeten.
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