20-4578

Vorstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes für das Naturschutzgebiet (NSG) Hummelsbüttler Moor

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Zuständigkeit für die Pflege- und Entwicklung des NSG Hummelsbüttler Moor befindet sich gemäß Zuständigkeitsanordnung im Bezirk Wandsbek (MR).

 

Der BUE/ Abteilung Naturschutz obliegt es als Fachbehörde (gemäß § 10 des hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz) für alle Hamburger Schutzgebiete einen Fachplan zur Pflege- und  Entwicklung  für das jeweilige Gebiet zu erstellen.

Die vorliegenden Pflege- und Entwicklungspläne für das NSG Hummelsbüttler Moor wurden in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen im Bezirk, mit zuständigen Behörden und den Naturschutzverbänden erstellt.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz wird für das NSG Hummelsbüttler Moor um Kenntnisnahme der vorliegenden Pflege- und Entwicklungspläne gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n