Vorstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes für das Naturschutzgebiet (NSG) Hummelsbüttler Moor
Die Zuständigkeit für die Pflege- und Entwicklung des NSG Hummelsbüttler Moor befindet sich gemäß Zuständigkeitsanordnung im Bezirk Wandsbek (MR).
Der BUE/ Abteilung Naturschutz obliegt es als Fachbehörde (gemäß § 10 des hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz) für alle Hamburger Schutzgebiete einen Fachplan zur Pflege- und Entwicklung für das jeweilige Gebiet zu erstellen.
Die vorliegenden Pflege- und Entwicklungspläne für das NSG Hummelsbüttler Moor wurden in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen im Bezirk, mit zuständigen Behörden und den Naturschutzverbänden erstellt.
Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz wird für das NSG Hummelsbüttler Moor um Kenntnisnahme der vorliegenden Pflege- und Entwicklungspläne gebeten.
keine Anlage/n
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