Vorschlagsliste für die Benennung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg für die Amtsperiode 01.01.2019 bis 31.12.2023
Die gegenwärtige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Oberverwaltungsgerichts Hamburg läuft am 31.12.2018 ab.
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hat gem. § 27 VwGO die erforderliche Anzahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die nächste Amtsperiode auf 48 festgelegt, so dass gemäß § 28 VwGO 96 Personen in die Vorschlagslisten aufzunehmen sind. Nach der Verteilung auf die Bezirke hat das Bezirksamt Wandsbek bis zum 30.04.2018
22 Personen
vorzuschlagen.
Für die Aufnahme in die Liste ist gem. § 28 VwGO die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksversammlung mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, der anliegenden Vorschlagsliste zuzustimmen.
Vorschlagsliste Wandsbek [nicht-öffentlich]
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