21-0707

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wandsbek 82 - Ahrensburger Straße/ Holstenhofweg - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

1. Anlass und Planungsinhalt

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wandsbek 82 dient der Umsetzung eines privaten Bauvorhabens mit 106 Wohneinheiten (davon mindestens 30 % öffentlich gefördert) und gewerblichen Nutzungen.

Die Vorhabenträgerin Ahrensburger Straße Immo Projekt GmbH & Co. KG  bzw. derzeit oneVest Developments GmbH aus derselben Unternehmensgruppe ist Eigentümerin der Flurstücke 1957, 2488, 1954 und 1953 und kann darüber vollständig verfügen. Die Flurstücke 3233, 2474 und 2404 befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg.

Das Vorhabengebiet ist teilweise bebaut und wird bis zum 31.12.2019 frei von Nutzungen sein. An der Ahrensburger Straße bestehen eine ein- bis zweigeschossige Ladenzeile und ein älteres Wohnhaus. Die Freifläche direkt an der Straßenecke wurde ehemals als privater Stellplatz genutzt. Südlich angrenzend befindet sich eine nicht öffentlich zugängliche baumbestandene Fläche.

Eine geschlossene Neubebauung des Blockrandes entwickelt sich, die Höhe der Bestandsbebauung aufnehmend, sechsgeschossig entlang der Ahrensburger Straße, betont mit einer Siebengeschossigkeit den Eckbereich, staffelt sich am Holstenhofweg in Richtung Kramerkoppel auf vier bis drei Geschosse ab. In einer zusammenhängenden Tiefgarage mit einer Zufahrt vom Holstenhofweg und einer Ausfahrt zur Kramerkoppel können 79 Kfz abgestellt werden. Alle Dachflächen des Gebäudes werden mit wenigen Ausnahmen als extensiv begrünte Flächen hergestellt und zusätzlich mit einer Photovoltaikanlage belegt.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben soll der Bebauungsplan Wandsbek 82 aufgestellt werden. Dieser wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt, d.h. dass das Vorhaben im Bebauungsplan festgesetzt und die Umsetzung zusätzlich durch einen Durchführungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Freien und Hansestadt Hamburg verbindlich gesichert wird.

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelbar. Dieser stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Wandsbek 82 "Wohnbauflächen“ dar; die Ahrensburger Straße ist als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Das Landschaftsprogramm stellt im Bereich des geplanten Bebauungsplanes das Milieu „Verdichteter Stadtraum“ dar. Zusätzlich ist die milieuübergreifende Funktion „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ genannt und die südöstliche Ecke des Plangebiets wird von der Darstellung „Schutz oberflächennahen Grundwasser/ Stauwassers“ tangiert. Die Ahrensburger Straße ist als „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ dargestellt.

 

 

2. Kommunalpolitischer Aspekt

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wandsbek 82 werden 106 Wohnungen, eine Wohngemeinschaft für Demenzerkrankte sowie in Teilen des Erdgeschosses publikumswirksame und in Teilen des Eckgebäudes weitere Gewerbeeinheiten in einem modernen, der Umgebung angepassten Gebäude geschaffen. In exponierter Lage im Kreuzungsbereich der Hauptverkehrsstraßen Ahrensburger Straße und Holstenhofweg, fußläufig zum Botanischen Sondergarten im Wandsegrünzug und der zukünftigen S-Bahnhaltestelle Holstenhofweg, bildet das Gebäude einen Baustein in der Entwicklung von baulichen Potenzialen entlang der Magistralen, die durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg verstärkt verfolgt wird.

 

 

3. Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss    05.07.2016

Öffentliche Plandiskussion        19.09.2016

Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens  13.12.2016

Beteiligung der Behörden und sonstiger Trägern öffentlicher Belange  04.06.2018

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung)       07.09.2018

 

 

4. Öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich Anfang 2020 stattfinden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten, der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Wandsbek 82  zuzustimmen.

 

Anhänge

 

Bebauungsplan-Entwurf Wandsbek 82 mit Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan