21-1905

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wandsbek 82 - Ahrensburger Straße/ Holstenhofweg - Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplanentwurfes

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

1. Anlass und Planungsinhalt

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wandsbek 82 dient der Umsetzung eines privaten Bauvorhabens mit 106 Wohneinheiten (davon mindestens 30 % öffentlich gefördert) und gewerblichen Nutzungen.

Die Vorhabenträgerin Ahrensburger Straße Immo Projekt GmbH & Co. KG c/o oneVest Developments GmbH ist Eigentümerin der Flurstücke 1957, 2488, 1954 und 1953 und kann darüber vollständig verfügen. Die Flurstücke 3233, 2474 und 2404 befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg.

Das Vorhabengebiet war bis vor kurzem teilweise bebaut und seit Ende 2019 leerstehend. An der Ahrensburger Straße werden eine ein- bis zweigeschossige Ladenzeile und ein älteres Wohnhaus derzeit abgebrochen. Die Freifläche direkt an der Straßenecke wurde ehemals als privater Stellplatz genutzt. Südlich angrenzend befindet sich eine nicht öffentlich zugängliche baumbestandene Fläche.

Die von der Vorhabenträgerin geplante geschlossene Neubebauung des Blockrandes entwickelt sich, die Höhe der Bestandsbebauung aufnehmend, sechsgeschossig entlang der Ahrensburger Straße, betont mit einer Siebengeschossigkeit den Eckbereich, staffelt sich am Holstenhofweg in Richtung Kramerkoppel auf vier bis drei Geschosse ab. In einer zusammenhängenden Tiefgarage mit einer Zufahrt vom Holstenhofweg und einer Ausfahrt zur Kramerkoppel können 79 Kfz abgestellt werden. Alle Dachflächen des Gebäudes werden mit wenigen Ausnahmen als extensiv begrünte Flächen hergestellt und zusätzlich mit einer Photovoltaikanlage belegt.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben wird der Bebauungsplan Wandsbek 82 aufgestellt. Dieser wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) und als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Die Umsetzung des Vorhabens wird in einem Durchführungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Freien und Hansestadt Hamburg verbindlich gesichert.

Der Bebauungsplanentwurf ist aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelbar. Dieser stellt für das Plangebiet des Bebauungsplanentwurfs "Wohnbauflächen“ dar; die Ahrensburger Straße ist als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Das Landschaftsprogramm stellt im Bereich des Bebauungsplanentwurfes das Milieu „Verdichteter Stadtraum“ dar. Zusätzlich ist die milieuübergreifende Funktion „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ genannt und die südöstliche Ecke des Plangebiets wird von der Darstellung „Schutz oberflächennahen Grundwasser/ Stauwassers“ tangiert. Die Ahrensburger Straße ist als „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ dargestellt.

2. Kommunalpolitischer Aspekt

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wandsbek 82 werden 106 Wohnungen, davon 28 als geförderte Wohnungen im 1. Förderweg sowie eine geförderte Wohngemeinschaft für Demenzerkranktegeschaffen und somit ein wichtiger Beitrag zur Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum geleistet. In exponierter Lage im Kreuzungsbereich der Hauptverkehrsstraßen Ahrensburger Straße und Holstenhofweg, fußläufig zum Botanischen Sondergarten im Wandsgrünzug und der zukünftigen S-Bahnhaltestelle Holstenhofweg, bildet das Vorhaben mit zum Teil im Erdgeschoss und im Eckgebäude auch gewerblichen Nutzungen einen Baustein in der Entwicklung von baulichen Potenzialen entlang der Magistralen, die durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg verstärkt verfolgt wird.

 

3. Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss    05.07.2016

Öffentliche Plandiskussion        19.09.2016

Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens  13.12.2016

Beteiligung der Behörden und sonstiger Trägern öffentlicher Belange  04.06.2018

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung)       07.09.2018

Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 10.12.2019

Aufstellungsbeschluss 18.03.2020

Öffentliche Auslegung           14.04.-15.05.2020

Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung)  28.08.2020

 

 

4. Öffentliche Auslegung

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs sind acht Stellungnahmen eingegangen darunter eine Stellungnahme, der sich 54 Personen angeschlossen haben.

Die Fachbehörden haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs Wandsbek 82 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.