Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 138 - Zellerstraße: Seniorengerechtes Wohnen in Meiendorf an Nordlandweg und Zellerstraße weiterentwickeln und ausbaufähig gestalten Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021 (Drs. 21-2727.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen/ WSB nimmt mit Beteiligung der SAGA wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Ein Großteil der Vorschläge zum Umgang mit den Mietern ist bereits gängige Praxis bei der SAGA. Eine hundertprozentige Zufriedenheit in jedem Einzelfall wird bei der Vielzahl der Beteiligten Personen und Sachzwänge auch bei größten Anstrengungen nicht erreichbar sein. Die baulichen Vorschläge und Anforderungen des Bezirks können zum jetzigen Zeitpunkt der Planung nicht zugesagt werden und müssen später im Einzelfall geprüft werden.
Zu 1.
Im Umquartierungsprozess wird die SAGA zu jeder einzelnen Bewohnerin und jedem einzelnen Bewohner Kontakt aufnehmen und in persönlichen Gesprächen die Ansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner an ihre neue Wohnung sowie ihre persönlichen Wünsche an das neue Zuhause erörtern. Unterstützt wird die SAGA dabei durch die Konzerntochter WSH Wohnservice Hamburg Gesellschaft für wohnungswirtschaftliche Dienste mbH, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der projektbezogenen Mieterbetreuung im Rahmen von Sanierungs-, Modernisierungs- und Abrissmaßnahmen erfahren und geschult sind. Die Mieterinnen und Mieter werden dabei auch über alle öffentlich zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Unterstützungsangebote informiert, sofern solche benötigt werden. Ziel ist es, für alle Bewohnerinnen und Bewohner unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und ihrer Leistungsfähigkeit ein angemessenes Wohnungsangebot zu finden. Die SAGA wird den Mieterinnen und Mietern dabei nicht nur Angebote im Quartier Meiendorf bzw. in der neu zu errichtenden Servicewohnanlage Zellerstraße/Nordlandweg anbieten, sondern auch Wohnungen aus dem gesamten Angebotsspektrum der SAGA in Hamburg, sofern z.B. der Wunsch besteht, näher an Freunde oder Verwandte heranzuziehen. Die Umzugskosten werden von der SAGA übernommen, ebenso die Beratungsleistungen rund um den Umzug. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAGA und der WSH werden während des gesamten Abriss- und Neubauprozesses als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsdienstleisters vor Ort, der Flutopfer-Stiftung von 1962.
Zu 2.
Die SAGA wird sich bemühen, die Anzahl der Umzüge so gering wie möglich zu halten und den Mieterinnen und Mietern nach Möglichkeit endgültige Umzugsangebote zu unterbreiten. Trotz aller Bemühungen kann ein zweimaliger Umzug jedoch für Mieterinnen und Mieter, die in die neu zu errichtende Wohnanlage zurückziehen möchten, nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Zu 3.
Die Errichtung der Servicewohnanlage ist im Rahmen des 1. Förderwegs der IFB mit einer Bindung von 30 Jahren vorgesehen. Die Mietpreisbindungen ergeben sich aus der Förderung ebenso wie die entsprechenden Belegungsrechte. Eine von der durch die Förderung vorgegebenen Mietpreisbindungen nach unten abweichende Mietfestsetzung ist nicht darstellbar. Die Mieterinnen und Mieter werden aber über alle öffentlich zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Unterstützungsangebote informiert, sofern solche benötigt werden.
Eine Verstetigung des vorhandenen Betreuungsangebots ist vorgesehen. Der jetzige Betreuungsdienstleister Flutopfer-Stiftung von 1962 wird auch in der Neubauanlage die Betreuung übernehmen. Dies war ein vielfach an die SAGA herangetragener Wunsch, dessen Umsetzung den Bewohnerinnen und Bewohnern der Servicewohnanlage auch bereits so mitgeteilt wurde. Gleiches gilt für den in der Anlage ansässigen Pflegedienst.
Den Bewohnerinnen und Bewohnern der Servicewohnanlage steht durch den Betreuungsdienstleister Flutopfer-Stiftung von 1962 ein Beratungsangebot zur Verfügung, das gern und gut angenommen wird und auch in der Neubauanlage vorgesehen ist. In Abstimmung mit der Flutopfer-Stiftung und dem Hausbeirat können erweiterte Angebote geprüft werden.
Grundsätzlich wird allen Mieterinnen und Mietern ein telefonisches Notrufsystem zugänglich gemacht werden.
Zu 4.
Der Wunsch nach einer witterungsunabhängigen Verbindung der einzelnen Höfe der Servicewohnanlage wird nach Angaben der SAGA im Rahmen der weiteren Planung geprüft und ggf. umgesetzt, sofern und soweit dies planungstechnisch und wirtschaftlich darstellbar ist.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es mit den überdachten Verbindungswegen zwischen einzelnen Gebäuden (Arkaden), die in den Flächenschulen der 50iger und 60iger Jahre sehr verbreitet waren, oft Probleme und einen erheblichen Instandhaltungsaufwand gegeben hat, der teilweise zum Rückbau führte.
Zu 5.
Private Außenräume (gem. aktueller Planung in Form von Loggien) für jede Wohnung sind in der städtebaulichen Vorstudie bereits vorgesehen. Die genaue Größe dieser Außenräume wird im Rahmen der weiteren Planung konkretisiert. Ein wesentlicher Konzeptbestandteil sind zudem die gemeinschaftlichen befestigten Flächen (Terrassen o. ä.) im Außenraum, welche dem sozialen Austausch und dem nachbarschaftlichen Miteinander dienen sollen.
Zu 6.
Etagenweise Gemeinschaftsflächen sind in der städtebaulichen Vorstudie bereits berücksichtigt. Die genaue Größe der Gemeinschaftsflächen wird im Rahmen der weiteren Planung konkretisiert. Ebenso wird das Bereitstellen von WLAN im Rahmen der weiteren Detailierung der Planung geprüft.
Zu 7.
Abstellräume/-flächen für Fahrräder, Rollatoren und Rollstühle sowie Abstellräume zu jeder Wohnung sind in der städtebaulichen Vorstudie bereits berücksichtigt. Die genaue Größe und Lage der Räume wird im Rahmen der weiteren Planung konkretisiert. Das elektrische Aufladen von Rollatoren und Rollstühlen wird in den Wohnungen ermöglicht; im gesamten Bebauungsplangebiet Rahlstedt 138 ist auch eine begrenzte Anzahl von Auflademöglichkeiten für Fahrräder vorgesehen.
Zu 8.
Grundsätzlich steht die SAGA einer entsprechenden Konzeptentwicklung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens aufgeschlossen gegenüber. Auch der SAGA liegt daran, die neue Servicewohnanlage noch besser in das Quartier zu vernetzen. Bereits heute ist das ein wichtiger Ansatz, der von dem Betreuungsdienstleister Flutopfer-Stiftung vor Ort bereits seit langem verfolgt wird. So gibt es bereits eine enge Zusammenarbeit mit einem benachbarten Kindergarten, dessen Kinder gemeinsam mit den Seniorinnen und Senioren der Anlage ein vom SAGA-Hauswart gebautes Hochbeet betreuen. Auch gibt es einen Chor in der Anlage, der regelmäßig mit Kindern aus benachbarten Einrichtungen singt und auch schon gemeinsame Auftritte absolviert hat. Über die Stadtteilkonferenz Meiendorf sind sowohl die SAGA als auch die Flutopfer-Stiftung mit den lokalen Akteuren im Stadtteil vernetzt, so dass entsprechende Kooperationen noch erweitert werden können. Der geplante Neubau von Familienwohnungen in der unmittelbaren Nachbarschaft kann als Anlass für entsprechende Begegnungen und Angebote genommen werden.
Zu 9.
Eine Förderung aus dem Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere (StEF) ist grundsätzlich denkbar.
Zielsetzung des Fonds ist es, stabile, lebendige Quartiere zu entwickeln und zu erhalten und so den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu stärken. Dies gilt sowohl in Bestandsquartieren als auch in neuen, wachsenden Quartieren, um neue Quartiere mit den bestehenden Nachbarschaften eng zu verknüpfen und eine stabile Quartiersentwicklung zu fördern. Der StEF soll insbesondere in Quartieren mit hoher Einwohnerdichte dazu beitragen, die Wohn- und Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.
Jede/r Senior/in kann sich nach Terminvereinbarung von der Seniorenberatung beraten lassen.
Die zuständige Seniorenberatung Rahlstedt ist für eine Kooperation mit der SAGA in Zusammenhang mit dem geplanten Bebauungsverfahren offen.
Dazu könnte im weiteren Verlauf z.B. eine Informationsveranstaltung der SAGA mit der Seniorenberatung durchgeführt werden, in der auch die Unterstützungsmöglichkeiten der Seniorenberatung dargestellt werden können.
Zu 8.
Für die Umsetzung besteht eine Zuständigkeit bei den jeweiligen Bauherren. Der Bedarf an Gemeinschaftseinrichtungen und Begegnungsräumen ist im weiteren Prozess der Bebauungsplanung zu berücksichtigen.
Zu 9.
Der hier benannte Stadtentwicklungsfonds „Lebendige Quartiere“ nebst der noch im Entwurf befindlichen Förderrichtlinie wird die Beantragung von Fördermitteln für den Aufbau und den Erhalt lebendiger Nachbarschaften in Quartieren mit Handlungsbedarfen vorsehen. Zu gegebener Zeit wird es antragsberechtigten Stellen wie z.B. Behörden, Bezirksämtern oder Dritten -z.B. Haus- und Grundeigentümern-, möglich sein, nach den Vorgaben der Förderrichtlinie Mittel aus diesem Fonds zu beantragen. Die Beantragung von Mitteln für die o.g. Quartiere werden nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu prüfen sein.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n