Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 135 "Wiesenredder" - Zustimmung zur Feststellung
Letzte Beratung: 19.05.2026 Planungsausschuss Ö 5.3
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 135 dient der Umsetzung eines privaten Bauvorhabens zur Entwicklung einer vormaligen Freibad-Fläche am Wiesen-redder für den Geschosswohnungsbau. Ergänzend dient es der Herstellung von öffentlichen Grünflächen, einschließlich einer Spielfläche sowie der Entwicklung eines naturnahen Be-reichs nördlich des geplanten Stellau-Verlaufs, der zugleich als Ausgleichsfläche für den Wohnungsbau dient.
Das Bebauungskonzept sieht zehn Baukörper mit jeweils drei Vollgeschossen und insgesamt 180 Wohneinheiten, davon mindestens 35% öffentlich gefördert, vor. Die Gebäude gruppieren sich um eine neue Stichstraße (Planstraße) mit Wendekehre, die an die Straße Wiesenredder angeschlossen ist. Die Unterbringung der privaten Stellplätze erfolgt in unterirdischen Tiefgaragen. Zwischen den Gebäuden werden private Freiflächen angelegt, die durch eine Fußwegeverbindung an den geplanten öffentlichen Fußweg auf Höhe der Wendeanlage angeschlossen werden. Die nördlich angrenzenden Flächen werden als öffentliche Grünflächen, einschließlich einer Spielfläche vorgesehen.
Mit der Wiesenredder 85 Hamburg GbR als Vorhabenträgerin wurde gemäß § 12 Baugesetz-buch (BauGB) im Februar 2026 ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, um die Durchführung des Vorhabens und die Realisierung der städtebaulichen Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 135 zu sichern. Dies beinhaltet u.a. Regelungen zu Stellplätzen, klimafreundlicher Mobilität und Photovoltaik, sowie zu Umsetzungsfristen. Zur Herstellung der Erschließung für das Baugebiet und im Zusammenhang mit den Ausgleichsmaßnahmen sollen mit der Vorhabenträgerin außerdem separate öffentlich-rechtliche Verträge seitens der zuständigen Dienststellen geschlossen werden, in denen detailliertere Regelungen hierzu getroffen werden.
2. Kommunalpolitische AspekteMit der Planung wird den Zielen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), welche eine Nachverdichtung und verstärkte Wohnnutzung vorrangig in bereits erschlossenen Bereichen vorsehen, entsprochen. Auf diese Weise wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen und ein Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes geleistet. Zugleich sichert die Planung die Weiterentwicklung von Freiflächen für die Öffentlichkeit im Sinne der Erholungsversorgung.
3. PlanungsdatenEinleitungsbeschluss durch den Hauptausschuss 20.05.2019
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (ÖPD) 03.06.2019
Aufstellungsbeschluss 17.06.2022
Anweisung der Senatskommission 13.12.2023
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 19.09. – 21.10.2024
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 31.01.2025
Beschluss des Planungsausschusses über die Veröffentlichung des Planentwurfs22.07.2025
Geänderter Aufstellungsbeschluss 20.02.2026
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB 27.02. – 30.03.2026
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 24.04.2026
4. Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung)Im Rahmen der Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs sind acht Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Die Fachbehörden und weiteren Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach Veröffentlichung/öffentlicher Auslegung dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt.Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
5. Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms sowie Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsverordnung für Teile des PlangebietesIm Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms hat ebenfallseine Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden; Stellungnahmen sind hierzu nicht eingegangen.
Die erforderliche Anpassung der Landschaftsschutzgebietsgrenze wurde in der Senatssitzung am 10.02.2026 beschlossen und im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 6 vom 20.02.2026 veröffentlicht.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
a) der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 135 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen sowie
b) die parallele Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms und die Anpassung der Landschaftsschutzgebietsgrenze zur Kenntnis zu nehmen.
- Bebauungsplanentwurf Rahlstedt 135 „Wiesenredder“
(Planzeichnung, Verordnungstext, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung)
- Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
-Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung F 05/18
-Entwurf der Landschaftsprogramm-Änderung L 02/18 mit Änderung der Karte Arten- und Biotopschutz