Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 44 - Wentzelplatz - Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplanentwurfes
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Poppenbüttel 44 sollen im Bereich des ehe-maligen Ortsamts Alstertal am Wentzelplatz die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Neugestaltung geschaffen werden.
Neben einem modernen Dienstleistungszentrum sollen bis zu 136 Wohnungen (davon min-destens 30 % öffentlich gefördert) entstehen.
Grundlage für das Bebauungsplanverfahren ist ein dem Ausschuss am 12. April 2016 vorge-stelltes städtebauliches Konzept, das den für das Dienstleistungszentrum vorgesehenen nörd-lichen Baukörper von der restlichen Bebauung abrückt und ihn dadurch als Solitär und sie-bengeschossigen Bürotrakt an der bestehenden Platzfläche gegenüber dem südlichen Ein-gang zum Alstertal-Einkaufszentrum städtebaulich betont.
Die Wohnbebauung entlang der Straße Wentzelplatz ist teils als straßenparalleler Baukörper gerundet vorgesehen. Durch diese straßenparallele Wohnbebauung wird ein ruhiger Innen-hofbereich mit weiterer Wohnnutzung vom Verkehrslärm abgeschirmt, der als Spiel- und Aufenthaltsbereich dienen soll und ohne Kfz-Verkehr (lediglich eine Feuerwehrzufahrt ist vor-gesehen) angelegt ist. Das Wohnungsbauvorhaben umfasst 3 fünf- bis sechs-geschossige Geschosswohnungsbauten.
Die unmittelbare Nähe zur S-Bahnstation Poppenbüttel und zum Busbahnhof sowie zum AEZ-Einkaufszentrum machen die zentrale und gut erschlossene Lage in Poppenbüttel aus.
Alle Stellplätze (ohne öffentliche Parkstände) werden in der gemeinsam genutzten Tiefgarage sowohl für die Bewohner als auch für die Mitarbeiter des Dienstleistungszentrums und für Besucher untergebracht.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben wird der Bebau-ungsplan Poppenbüttel 44 aufgestellt. Dieser wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) und als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Die Umsetzung des Vorhabens wird in einem Durchführungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Freien und Hansestadt Hamburg verbindlich gesichert.
Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet des Bebauungsplanentwurfs „Wohnbauflä-chen“ dar, eine Berichtigung ist nicht erforderlich.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Poppenbüttel 44 wird ein Wohnungsbau-Potenzial von ca. 136 Wohneinheiten mit einem politisch erwünschten Anteil von 30 % geför-dertem Wohnungsbau geschaffen und damit ein erheblicher Beitrag zum bezirklichen Woh-nungsbauprogramm geleistet sowie dem Ziel des Vertrags für Hamburg, neue Wohnungs-bauflächen zu schaffen, gefolgt.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 01.03.2016
Öffentliche Plandiskussion 09.05.2016
Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens 07.06.2016
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 21.12.2018
Arbeitskreis I 22.02.2019
Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 03.09.2019
Aufstellungsbeschluss 11.04.2020
Öffentliche Auslegung 20.05. - 22.06.2020
Arbeitskreis II 25.09.2020
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs sind vier Stellungnahmen eingegangen.
Die Fachbehörden haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zuge-stimmt. Gemäß der Abstimmung mit den Behörden wurde die Festsetzung zu möglichen Überschreitungen der festgesetzten Gebäudehöhe durch Aufzugüberfahrten und technische Aufbauten geändert und für den Teilbereich des Wohnungsbaus diese Überschreitung reduziert, um nachbarlichen Belangen gerecht zu werden. Die rechtliche Notwendigkeit einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit ergab sich daraus nicht.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Feststellung des vorhabenbezogenen Be-bauungsplanentwurfs Poppenbüttel 44 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.
- Bebauungsplanentwurf Poppenbüttel 44 mit Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan
- Abwägungsvermerk mit den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung