Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Duvenstedt 18 (Lohe/ Tangstedter Weg) - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes (Auslegung)
Letzte Beratung: 23.04.2024 Planungsausschuss Ö 5.2
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Duvenstedt 18 dient der Umsetzung eines privaten Bauvorhabens mit insgesamt 92 Wohneinheiten. Diese sollen im westlichen Teil des Plangebiets in Doppelhäusern und ideell geteilten Reihenhäusern sowie im östlichen Teil des Plangebiets im Geschosswohnungsbau errichtet werden. Hier sind zudem ergänzende gewerblichen Nutzungen verortet. Das Bebauungsplangebiet umfasst die Flurstücke 173, 3548, 3549 und 1076 der Gemarkung Duvenstedt. In das Plangebiet sind als Arrondierungsflächen die westlich benachbarten Flurstücke 1306, 1095 und 3547 einbezogen worden.
Mit Entwicklung der Fläche kann der hohen Nachfrage insbesondere nach familiengerechten Wohnungen in der Freien und Hansestadt Hamburg begegnet werden. 30 % der Wohneinheiten sollen im geförderten Wohnungsbau im 1. Förderweg errichtet werden, davon 9 Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende (sog. WA-Wohnungen). Dazu wird der Abschluss eines Durchführungsvertrags nach § 12 BauGB mit dem Vorhabenträger angestrebt.
Ergänzend wird außerhalb des Vorhabengebietes auf dem Flurstück 3547 das bestehende Wohngebäude erweitert, um dort eine Kindertagesstätte für ca. 60 Kinder zu errichten, und es werden die ebenfalls nicht zum Vorhabengebiet gehörenden Flurstücke 1095 und 1306 in die durch das neue Planrecht ermöglichte Doppelhausbebauung einbezogen.
2. Behördenbeteiligung
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 13.12.2016
Öffentliche Plandiskussion 23.01.2017
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 28.02.2017
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 05.06. – 05.07.2023
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 29.09.2023
4. Öffentliche Auslegung
Die Veröffentlichung (Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im September 2024 stattfinden.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung) des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Duvenstedt 18 zuzustimmen.
Bebauungsplan-Entwurf Duvenstedt 18 (Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan)
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