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Vorab-Maßnahme Krausestraße - Wurde die Bezirksversammlung Wandsbek über die Baumaßnahme adäquat informiert? Auskunftsersuchen vom 27.10.2023

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.11.2023
Ö 16.5
Sachverhalt

Seit Ende Juli 2023 haben die Bauarbeiten der Vorab-Maßnahme Krausestraße begonnen. Seit August sind die Bauarbeiten auch im Bezirk Wandsbek in den Straßen Mühlenstraße und Brauhausstraße angekommen. Viele Nutzerinnen und Nutzer der Straße dürften über die Fahrbahnverengungen einigermaßen erstaunt gewesen sein. Die Reduzierung der Fahrstreifen und die dadurch verursachten Staus dürften ein Vorgeschmack sein, da eine Fahrspur auf der Brauhausstraße pro Richtung dauerhaft für eine Protected Bikelane verwendet werden sollen. Fraglich ist, wie die Reduzierung des Durchgangsverkehrs mit dem Charakter der Straße als „eine wichtige Verbindung zwischen der City Nord / dem Flughafen Hamburg und dem Südosten Hamburgs, dem Horner Kreisel mit der Anschlussstelle der Autobahn A 24“ zusammenpasst.

Bei der Baumaßnahme handelt es sich zunächst um eine Vorab-Maßnahme. Erst in 2026 ist die Grundinstandsetzung vorgesehen. Die Maßnahme dürfte aber nun nicht nur die Nutzer der Straße überrascht haben, sondern auch die Mitglieder der Bezirksversammlung Wandsbek. Diese Vorab-Maßnahme, die deutlich mehr beinhaltet und deutlich größere Auswirkungen mit sich bringt als der Titel zunächst vermutensst, taucht in Allris Wandsbek nicht auf und auch auf der Internetseite des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) finden sich unter dem Stichwort „Krausestraße“ bzw. „Brauhausstraße“ nur ältere Unterlagen. Erst die Suche bei Google lässt den Erläuterungsbericht der Vorab-Maßnahme zutage treten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wann und in welcher Form, wurde die Bezirksversammlung Wandsbek über die „Vorab-Maßnahme Krausestraße“ informiert?
    1. Wenn keine Mitteilung an die Bezirksversammlung Wandsbek erfolgte, warum nicht?
  2. Wie wurde die im Internet zu findende Anliegerinformation verbreitet?
  3. Welchen Einfluss wird die Reduzierung der Fahrspuren der Brauhausstraße für Pendler, Fluggäste oder andere Autofahrer haben?
  4. Wie passen die Reduzierung von Fahrstreifen und die Feststellung, dass es sich um „eine wichtige Verbindung zwischen der City Nord / dem Flughafen Hamburg und dem Südosten Hamburgs, dem Horner Kreisel mit der Anschlussstelle der Autobahn A 24 handele, zusammen?
  5. Inwiefern soll durch die Einrichtung der Protected Bikelane die Erprobung der Protektion erfolgen?
  6. Wo, wann und in welcher Form soll über die Erprobung informiert werden?
  7. Inwiefern werden die Erkenntnisse des Straßenabschnitts für die geplante Grundinstandsetzung herangezogen?
  8. Wie viel kostet die „Vorab-Maßnahme Krausestraße“?
  9. Wieso war im Abschnitt Krausestraße bzw. Brauhausstraße bis Wandsbeker Chaussee eine Vorab-Maßnahme vor der geplanten Grundinstandsetzung erforderlich?
  10. Warum ist der Erläuterungsbericht der „Vorab-Maßnahme Krausestraße“ nicht auf der Internetseite des LSBG zu finden?