21-4454

Versorgung von Wandsbeks Schülerinnen und Schülern mit Hardware sicherstellen BV-Beschluss vom 23.9.21, Drs.21-3864

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.01.2022
13.12.2021
Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Soziales hat in seiner Sitzung am 6.9.2021 anlässlich der Beratung der Mitteilung Drs.Nr. 21-3537 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Verwaltung wird auf Grundlage ihrer Erkenntnisse um eine schriftliche Erörterung der Versorgungslage von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in Wandsbeks Wohnunterkünften (Hardware/Software) gebeten.

 

Der Beschluss wurde von SR und JA zum Anlass genommen, die Thematik erneut in den Integrationsnetzwerken zu besprechen und die entsprechenden Rückmeldungen und Eindrücke schriftlich zusammenzufassen:

 

Die Versorgungslage (mit Hardware und Software) von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in Wandsbeks Wohnunterkünften während der Pandemie-Zeit wurde wiederholt in verschiedenen Gremien (Integrationsnetzwerke) thematisiert und problematisiert. Der Beschluss im Ausschuss für Soziales vom 6.9.21 wurde zum Anlass genommen, diese Thematik in den Integrationsnetzwerken  erneut zu thematisieren.

 

Kurz zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es für Kinder und Jugendliche in Wohnunter-nften nicht einfach ist, mit Hardware ausgestattet zu werden.

 

Leihgeräte von der Schule über den Digitalpakt oder Anschaffungen über Antrag beim Jobcenter sind theoretisch möglich, praktisch ist dies aufgrund des hochschwelligen und auch langwierigen Antragsverfahren selten möglich. Hier war dann auch die beharrliche Beratung / Begleitung durch Erzieher*innen oder Sozialarbeiter*innen erforderlich. So wurde beispielsweise benannt, dass Familien zwischen Schule und Jobcenter hin und her geschickt wurden, keiner sich wirklich zuständighlte. Finanzierung der Hardware durch Antrag beim Jobcenter wird selten glich, da die Jobcenter auf die Ausstattungen durch Schule verweisen. Schulen stellen oft keine Bescheinigungen aus, da sie Geräte generell ja ausleihen, diese den Schüler*innen aber kaum oder nicht immer zur Verfügung stehen. Dennoch wurde auch vereinzelt vermeldet, dass es in Einzelfällen gelang Hardware entweder über die Schule als Leihgeräte oder den Jobcenter als Anschaffung - zu besorgen.

 

Insgesamt werden große Lernrückstände wahrgenommen. Projekte zum Thema Hilfe bei Hausaufgaben versuchen die Rückstände mit den Kindern und Jugendlichen aufzuarbeiten.

Um am Unterricht teilzunehmen, müssen manche Schüler*innen auch auf Smartphones ausweichen.

Je älter die Kinder / Jugendlichen, desto her sind die Chancen, dass die Teilhabe gelingt.

 

Als weitere Probleme wurden benannt:

  • Die Internetverbindungen (WLAN) in den WUK sind grundsätzlich nicht ausreichend, der Empfang in Gruppenräumen ist schlecht. Manche Schulen verteilen Internetsticks an die Schüler*innen. Manche Bewohner*innen beantragen Leistungen für Internet-Sticks, die dann abgelehnt werden. Internetverbindungen werden von den Familien auch selbstständig angeschafft. Hier braucht es Lotsen, welche die Familien dabei unterstützen, solche Internetsticks zu kaufen und die verschiedenen Vertragsmöglichkeiten erklären.
  • Die Kinder und Jugendlichen sind mit der Anwendung der Geräte nicht vertraut oder überfordert. Es gibt Schwierigkeiten mit dem Drucken. Es fehlt hier an einführender Schulung bei der Anwendung der Soft- und Hardware, dies muss erlernt werden.
  • ufig fehlt Platz in den Unterkünften um einen Tower PC aufzustellen, nicht immer erhalten die Kinder / Jugendlichen Laptops.
  • Mehrere Kinder einer Unterkunft müssen sich ein Endgerät teilen, man könne ja gemeinsam so dem Unterricht verfolgen, ohne aus einer Familie zu stammen, so dass Corona Abstandsreglungen missachtet wurden.
  • Die Familien haben häufig mehrere Kinder, sodass immer nur ein Kind am Unterricht teilhaben kann, da nicht ausreichend Endgeräte zur Verfügung stehen, oder nicht ausreichend Platz, damit alle parallel zueinander arbeiten können.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n