21-6673

Verlagerung der Hundeauslauffläche im Jacobipark möglich? Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-6085.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.03.2023
02.03.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung bzw. die zuständige Fachbehörde möge prüfen:

1. Ob und wenn ja mit welchem Kostenaufwand die Hundeauslauffläche innerhalb des Jacobiparks verlegt werden kann (inkl. Kosten für die Renaturierung der alten Fläche). Dabei ist vorrangig die Fläche parallel zur Hasselbrookstraße an der südöstlichen Ecke des Parkes zu betrachten.

2. Ob und wenn ja in welchem Umfang es Auffälligkeiten und Meldungen beim Hundekontrolldienst zur bisherigen Hundeauslauffläche gibt.

3. Dem Kerngebietsausschuss über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:

 

Der Hundekontrolldienst (HKD) ist seit dem 1. Januar 2021 bei der Polizei angegliedert.

Meldungen bzw. Hinweise im Zusammenhang mit der Hundeauslauffläche sind beim HKD und beim örtlich zuständigen Polizeikommissariat 31 bisher nicht eingegangen und wurden bei durchgeführten Präsenzstreifen des Hundekontrolldienstes nicht wahrgenommen. Die Situation ist aus polizeilicher Sicht als unauffällig zu bezeichnen.

 

Das Bezirksamt ergänzt wie folgt:

 

Eine Verlagerung der etablierten Hundefreilaufzone von der Friedenstraße an den Südrand der Grünanlage wird aus ökologischer und ökonomischer Sicht durch die Unterhaltung Stadtgrün abgelehnt.

 

Durch eine Verlagerung ginge die ausgeprägte flächige Krautschicht vor einem immergrünen Strauch- und Baumbestand verloren. Die Krautschicht weist eine hohe ökologische Vielfalt auf. Die Sträucher und gesunden Bäume werden mittelfristig durch die Nutzung erfahrungsgemäß ebenfalls Schaden nehmen. Zusätzlich müssten viel genutzte Bankstandorte aufgegeben und an eine andere Stelle in der Parkanlage verlagert werden. Aufgrund diverser Rückbauarbeiten, Verlagerungen und einem eingezäunten Neubau werden die Herstellungskosten hierfür auf 50.000 € bis 55.000 € geschätzt.

 

Da es sich bei dem Jacobipark um eine denkmalgeschützte Grünanlage handelt, wurde das Denkmalschutzamt eingebunden. Das Denkmalschutzamt lehnt eine Verlagerung an den Südrand der Parkanlage ab und hält diese für nicht genehmigungsfähig.

 

Dem Hundekontrolldienst und dem Ordnungswidrigkeiten-Management liegt keine auffällige Beschwerdelage für die bestehende Hundefreilauffläche vor.

 

Weitere mögliche Standorte einer gleichgroßen Hundefreilaufzone sind im Jacobipark, auf-grund der bestehenden Nutzungen, nicht vorhanden.

 

Das Bezirksamt schlägt vor, die teilweise lückige Gehölzpflanzung zwischen der Hundefrei-lauffläche und den Stellplätzen an der Friedenstraße mit zusätzlicher Strauchpflanzung zu ergänzen, um mittelfristig einen geschlossenen Sichtschutz zur Wohnbebauung zu erhalten.  

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme und Weiterleitung an den Regionalaus-schuss Kerngebiet Wandsbek zur Entscheidung über die vorgeschlagene Anpflanzung gebe-ten.

 

Anhänge

keine Anlage/n