22-0130

Verkehrssituation in der Meilerstraße Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport zur Eingabe (Drs. 22-0066)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.11.2024
Ö 5.5.1
02.09.2024
Sachverhalt

 

-          Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.07.2024 die zuständige/n Stelle/n um eine Stellungnahme zur o.g. Eingabe gebeten.

 

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 38 wie folgt Stellung:

 

  1. Lagebeschreibung/ Ausgangssituation

Die Meilerstraße verläuft parallel zur August-Kroogmann-Straße und verbindet die Straße Surenland im Norden mit der Straße Feldschmiede im Süden. Sie liegt in einer Tempo 30-Zone.

 

  1. Bewertung

Anlässlich der Drucksache wurde in der Meilerstraße 24 in der Zeit 25.07.2024-01.08.2024 eine verdeckte Messung mittels eines Verkehrsstatistikgeräts (VSG) durchgeführt.  Die Auswertung ergab einen V-85-Wert von 20 km/h. Der V-85-Wert gibt an, welche Geschwindigkeit von 85 % der Kraftfahrzeugführenden nicht überschritten wird und gilt als maßgebende Kerngröße für das Geschwindigkeitsniveau einer Straße. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 15 km/h, der maximal gemessene Wert bei 34 km/h. Das Niveau liegt in der Meilerstraße bei erlaubten 30 km/h somit auf einem sehr niedrigen Niveau.

Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre ergab eine unauffällige Unfalllage.

Weitere Beschwerden liegen dem PK 38 nicht vor.

Verkehrszeichen (VZ) 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) werden grundsätzlich nur am Beginn der Zone aufgestellt. Eine Wiederholung des VZ ist rechtlich nicht möglich.

"Schwellen“ oder sog. „Berliner Kissen“ sind in Hamburg nach den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) nicht zulässig. Sie wirken nach den Erfahrungen nur punktuell, d.h., sie reduzieren die Geschwindigkeit an einem Punkt, während danach beschleunigt wird. Gleichzeitig stellen sie eine Gefahr für Zweiradfahrende und Rettungsfahrzeuge dar.

 

  1. Fazit

Die Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrsunfallanalyse ergeben keinen Anlass zum straßenverkehrsbehördlichem Einschreiten.

Das PK 38 wird die Eingabe trotzdem zum Anlass nehmen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen den Bereich insbesondere zu Beginn des neuen Schuljahres 2024/2025 durch geeignete Maßnahmen überwachen und erforderlichenfalls weiterführende Maßnahmen treffen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n