21-5736

Verkehrssituation Ecke Rantzaustraße/ Am Alten Posthaus, Fußgängerüberweg schaffen Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.06.2022 (Drs. 21-5479.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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28.09.2022
08.09.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung bzw. die zuständige Fachbehörde möge prüfen:

  1. wie ein Fußgängerüberweg über die Straße Am Alten Posthaus südlich der Rantzaustraße geschaffen werden kann.
  2. Die Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, sog. „Zick-Zack-Linie“, VZ 299, nach Fertigstellung der Umbauarbeiten in der Straße Am Alten Posthaus // Rantzaustraße wieder aufzutragen und um eine Stellplatzlänge zu erweitern
  3. Dem Kerngebietsausschuss über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

Stellungnahme Polizeikommissariat (PK) 37:

 

Zu 1.

Bei der Straße Am Alten Posthaus handelt es sich um eine Straße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Vzul) von 50 km/h. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) des· Bundesministeriums für Verkehr müssen einige Vo­raussetzungen zur möglichen Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) erfüllt sein.

 

a)      Die Erkennbarkeit bei einer Vzul. von 50 km/h muss 100 Meter betragen. Die Sichtbarkeit von und auf Warteflächen beträgt 50 Meter.

Von der Mitte des Kurvenausganges Bahngärten/Am Alten Posthaus bis zur südlichen Querung Am Alten Posthaus/ Rantzaustraße beträgt der Abstand 65 Meter. Damit ist die Sichtbarkeit für Fahrzeuge aus Richtung Bahngärten nicht gegeben. Die Einrichtung eines FÜG wäre erst nach 100 Metern in Höhe Am Alten Posthaus, Hausnummer 18a möglich.

 

b)      Die Verkehrsstärken müssen bei mindestens 200 Kfz und 50 Fußgängern in Spitzenstunden an einem Werktag liegen.

Eine Messung der Verkehrsstärke mittels technischer Geräte war nicht möglich. Es wurde deshalb zu unterschiedlichen Tageszeiten durch Mitarbeiter des PK 37 eine Zählung der Verkehre durchgeführt und diese auf eine Stunde hochgerechnet. Es waren ca. 150 Kraftfahrzeuge und 80 Fußgänger, davon ca. 10 Kinder und Jugendliche in der Spitze festzustellen.

Bei diesen Verkehrsstärken wäre die Anordnung eines FGÜ nur in Ausnahmefällen möglich.

 

c)      Der Bereich eines FGÜ muss bei Dunkelheit beleuchtet sein und das Verkehrszeichen 350 muss links und rechts der Fahrbahn aufgestellt werden. Diese Voraussetzungen müssten zusätzlich geschaffen werden.

 

Zu 2.

Die Grenzmarkierung in der Straße Am Alten Posthaus, auf der südlichen Seite der  Ranzaustraße wird in den Zustand, der vor den Umbaumaßnahmen vorhanden war hergestellt werden.

Eine Kombination von Fußgängerüberweg und Grenzmarkierung ist nicht vorgesehen.

Eine Verlängerung der Grenzmarkierung ist deshalb nicht erforderlich.

 

Fazit:

An der Straße Am Alten Posthaus südlich der Rantzaustraße sollte aufgrund fehlender rechtlicher Voraussetzungen und nicht ausreichender Verkehrsstärken kein Fußgängerüberweg geschaffen werden. Die Grenzmarkierung muss aufgrund der Sachlage nicht um eine Stellplatzlänge erweitert werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n