21-4514

Verkehrssituation an der Veloroute 6 (bez. Drs. 21-3549, 21-3589 und 21-3590) Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.08.2021 (Drs. 21-3731)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.01.2022
16.12.2021
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung bittet das Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek sowie die zuständige Straßenverkehrsbehörde zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft am 09.09.2021 um eine Einschätzung zu den Drucksachen 21-3549, 21-3589 und 21-3590.

 

 

In Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 38 und der Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt die VD 51 wie folgt Stellung:

 

21-3549 und 21-3589

Die Verkehrsführung innerhalb der Veloroute 6 erfolgt ausnahmslos auf Straßen, die nach dem Hamburgischen Wegegesetz dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet sind. Daher kann überörtlicher Verkehr in diesem Bereich stattfinden. Die Errichtung einer Durchfahrtsperre für Kraftfahrzeuge würden den Ausschluss von Fahrzeugen für die benannten Straßen bedeuten. Eine Beschränkung des Verkehrs wäre ausschließlich nach den Vorschriften des § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) möglich. Die Voraussetzungen hierfür wären besondere Umstände, die es zwingend erforderlich machen, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzuordnen. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen des § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

 

Eine Sperrung der Straßen dürfte somit nur angeordnet werden, wenn die Unfallsituation oder anderweitige Erkenntnisse eine bestehende erhebliche Gefahrenlage belegen würden. Darüber hinaus müsste mit der Anordnung eines Durchfahrverbotes auch ein räumlich weit gestaffeltes Hinweis- und Umleitungskonzept für den ausgeschlossenen Verkehr einhergehen. 

 

Eine Verkehrsunfallauswertung erfolgte für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020. Unter Berücksichtigung der Anzahl die Verkehrsunfälle (VU) innerhalb von drei Jahren, der Unfallhergänge und der Unfallfolgen, ist der ausgewertete Bereich als unauffällig zu beurteilen.

 

Durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen in dem genannten Bereich zeigten ebenfalls keine Auffälligkeiten, das Verkehrsaufkommen in den Straßen Saselheider Straße, Andreasweg und dem Meiendorfer Mühlenweg bewegte sich im unteren Bereich.

 

Innerhalb der Veloroute 6 wurden in den Bereichen Saselheider Straße 60-82, Andreasweg, Meiendorfer Mühlenweg 131-149 und in der Straße De Beern 118 seitens überregionalen polizeilichen Dienststellen keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Allerdings führte das PK 38 in eigener Zuständigkeit Geschwindigkeitsmessungen durch. Diese ergaben für die Straßen Meiendorfer Mühlenweg, Höhe Hausnummer 131, in beide Fahrtrichtungen keine Auffälligkeiten. In der Saselheider Straße, Höhe Hausnummer 63, in beide Fahrtrichtungen sowie im Andreasweg, Höhe Hausnummer 14, in beide Fahrtrichtungen ebenfalls keine Auffälligkeiten. Somit liegen keine besonderen Umstände vor, die eine Gefahrenlage begründen, die die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen rechtfertigen..

 

21-3590

Zu der Ampelanlage im Bereich „De Beern - Beim Farenland - Saselheider Straße“, wird auf einen Beitrag der VD 52 verwiesen, welcher nachfolgend in kursiv dargestellt wird:

 

Die Verkehrsdirektion 52 hat die Planung und Realisierung der Lichtzeichenanlagen (LZA) für die Veloroute 6 an den Einmündungen Beim Farenland/Saselheider Straße und Beim Farenland/De Beern begleitet und unterstützt. Für die Planung und den daraus resultierenden Phasen an den LZA zeichnet das Bezirksamt HH-Wandsbek i.V.m. dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zuständig. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörden sind die neu gebauten LZA verkehrssicher.

 

Im Abwägungsvermerk vom Bezirksamt HH-Wandsbek wurde festgehalten, dass durch den Umbau mit der LZA eine Optimierung der Radverkehrsführung auf der Veloroute 6 erreicht wird. Ebenso wurde festgehalten, dass der Verkehrsfluss durch die Errichtung der LZA für den KFZ-Verkehr für alle Fahrtrichtungen gebremst wird.

 

Bei einer Überprüfung des o.g. Knotenpunktes wurde festgestellt, dass durch die Markierungen der Schutzstreifen im Bereich De Beern und Saselheider Straße die Mindestmaße für den Fahrzeugverkehr unterschritten wurden. Somit müssen die Markierungen regelhaft von Fahrzeugführern überfahren werden, was nicht zulässig ist. Aus diesem Grund wurden die Markierungen entfernt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis

 

Anhänge

keine Anlage/n