21-3375

Verkehrssicherheit in der Bredenbekstraße erhöhen Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.04.2021 (Drs. 21-2934.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.08.2021
05.08.2021
17.06.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung bittet die zuständigen Stellen

  1. die Bredenbekstraße von der Freiluftschule bis zum Fußgängerüberweg „Westerfelde“ in den Blick zu nehmen und im Bereich der Freiluftschule zu prüfen, durch welche Maßnahmen dort eine Reduzierung auf Tempo 30 erfolgen kann.
  2. Für den Abschnitt zwischen südlichem Ende der Tempo 30-Strecke und dem Fußgängerüberweg „Westerfelde“ eine Geschwindigkeitsmessung vorzunehmen und durch regelmäßige Überwachungsmaßnahmen dort für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu sorgen.

 

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 35 wie folgt Stellung:

 

Zur Verlängerung der Tempo 30 Strecke bis zur Freiluftschule hat die VD 51 bereits zur Drs. 21-1874 Stellung genommen. Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor, sodass die rechtlichen Voraussetzungen zur Verlängerung der Tempo 30 Strecke weiterhin nicht vorliegen.

 

Zur Verlängerung der Tempo 30-Strecke bis zum Fußgängerüberweg (FGÜ) Westerfelde:

Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Bei der Bredenbekstraße, südlich der Tempo 30 Strecke bis zum FGÜ Westerfelde handelt es sich um eine gerade, gut einsehbare Straße. Auch der FGÜ liegt an einem geraden und gut einsehbaren Straßenteil. Grünschnitte, auch zur Gewährleistung einer guten Sicht im Rahmen der Verkehrssicherheit, liegen in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers. Bei Feststellung einer Beeinträchtigung durch Baum- und Grünbewuchs durch die Polizei wird das Bezirksamt grundsätzlich in Kenntnis gesetzt.

Eine Auswertung der Elektronischen Unfalltypensteckkarte (EUSKa) der letzten drei Jahre ergab, mit besonderem Blick auf die Unfallursachen erhöhte Geschwindigkeit, Abkommen von der Fahrbahn (aufgrund einer Kurve) eine unauffällige Verkehrsunfalllage. Es kam lediglich zu einem VU mit Fußgängerbeteiligung. Dieser kollidierte mit einem Fahrradfahrer und wurde leicht verletzt.

Der VD51 liegen überdies keine Hinweise über Gefahrenlagen vor, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter erheblich übersteigt. Somit fehlt es auch hier an einer Rechtsgrundlage, um die Tempo 30 Strecke zu verlängern.

 

Zu Geschwindigkeitsmessungen zwischen dem südlichen Ende der Tempo 30 Strecke und dem FGÜ Westerfelde:

Das PK 35 hat in der Zeit vom 20.04.21-26.04.21 in der Bredenbekstraße ggü Nr. 51a eine Messung mit einem Verkehrsstatistikgerät (VSG) durchgeführt.

In diesem Zeitraum wurden 47474 Fahrzeuge gemessen (beide Fahrtrichtungen). Bei der Auswertung der gemessenen Geschwindigkeiten wird grundsätzlich der V-85-Wert betrachtet. Dieser Wert bildet die Geschwindigkeit ab, die von 85% der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird. Der V-85-Wert beträgt 53 km/h. Dieser Wert liegt im ortsüblichen Bereich und bietet daher keinen Anlass für verkehrsbeschränkende Maßnahmen.

Das PK 35 hat die Bredenbekstraße in die Einsatzplanung für Geschwindigkeitsmessungen aufgenommen und wird auch in Zukunft im Rahmen der personellen Ressourcen und Prioritätensetzung weitere Geschwindigkeitsmessungen vornehmen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n