Verkehrssicherheit im Meiendorfer Weg Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024 (Drs. 21-8918.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der zuständigen Behörde wird empfohlen zu prüfen, ob eine Haltverbotsstrecke im Meiendorfer Weg, im Bereich der Kurve, ca. in Höhe der Hausnummern 23 bis 29, aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erforderlich ist, und ggf. eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung zu treffen.
Das Polizeikommissariat 382, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung folgendermaßen Stellung:
Aufgrund der in der Beschlussempfehlung beschriebenen Umstände wurde die Verkehrssituation im Rahmen eines Vor-Ort-Termins beobachtet. Hierbei stellten der Unterzeichner und eine Mitarbeiterin der Straßenverkehrsbehörde des PK 38 fest, dass auch in dem beschriebenen Abschnitt des Meiendorfer Wegs eine ausreichende Sichtbeziehung zum Gegenverkehr vorhanden ist, so dass es bei verkehrsgerechten Verhalten nicht zu Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer kommen muss.
Weiterhin ergab eine Recherche in der elektronischen Unfallsteckkarte (EUSKA), dass sich in den vergangenen 3 Jahren lediglich 2 Verkehrsunfälle mit geringfügigen Sachschäden in dem in Rede stehenden Streckenabschnitt des Meiendorfer Wegs ereignet haben, die in einem Zusammenhang mit Begegnungsverkehr standen. In dem genannten Betrachtungszeitraum ereignete sich dort kein schwerwiegender Verkehrsunfall, der die Annahme einer akuten Gefahr durch die vorliegende Verkehrsführung und -beschilderung zuließe.
Sowohl die o.a. Verkehrsunfälle, als auch die in der Beschlussempfehlung subjektiv als „brenzlig" beschriebenen Situationen im Begegnungsverkehr sind auf individuelles Fehlverhalten der Kraftfahrzeugführenden zurückzuführen.
Die Einrichtung eines Haltverbots in dem erwähnten Streckenabschnitt des Meiendorfer Wegs aus Gründen der Verkehrssicherheit ist somit rechtlich nicht möglich.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n