Verkehrsberuhigung Meiendorfer Straße 74 a-n Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 (Drs. 21-4115)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Polizei als Straßenverkehrsbehörde wird gebeten zu prüfen, für die Sackgasse Meiendorfer
Straße 74a bis n unter Beibehalt der Beschränkung "Anliegerverkehr bis 2,8 t frei" einen verkehrsberuhigten Bereich und, soweit möglich, hier Markierungen für Parkstände anzuordnen.
Das PK 382 (PK) nimmt im Einvernehmen mit der zentralen Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion 51 (VD) wie folgt Stellung:
Bei der Meiendorfer Straße 74 a-n handelt es sich um eine Sackgasse, die a1$ befahrbarer Wohnweg, Zeichen 239 mit Zusatzzeichen "Anlieger frei", ausgewiesen ist. Für eine Änderung der Verkehrsfläche in einen verkehrsberuhigten Bereich ist das Bezirksamt Wandsbek zuständig. Sollte seitens des Bezirksamtes Wandsbek eine entsprechende Umplanung erfolgen, wird das PK 382 als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Umplanung prüfen und ggf. eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung fertigen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n