22-4127

Verkehrsberuhigung Karlshöher Weg, Beim Fahrenland Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.07.2026 (Drs. 22-3972)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.19

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Das PK 38 wird um Verfassung einer Antwort für die Petenten der Eingaben Drs. 22-3600, Drs.

22-3473 und Drs. 22-3527 entsprechend den Beratungen der letzten Sitzungen des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne (30.04.2026, 28.05.2026, 25.06.2026) gebeten; seitens des PK 36 wird diesbzgl. Rücksprache gehalten.

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 38 wie folgt Stellung:

r eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen derzeit keine hinreichenden verkehrlichen bzw. unfallbezogenen Gründe vor. Insbesondere zeigen die vorliegenden Unfallzahlen keinen Zusammenhang zwischen Unfällen und überhöhter Geschwindigkeit. Ein unfallauffälliger Bereich, bei dem eine Geschwindigkeitsreduzierung einen erkennbaren Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten könnte, ist somit nicht festzustellen.

Darüber hinaus befinden sich im zur Rede stehenden Bereich keine sensiblen Einrichtungen, wie z.B. Kindergärten, Krankenhäuser etc., die nach § 45 Abs. 9 Satz 6 StVO eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 rechtfertigen würden.

Des Weiteren wurde zur Beurteilung der Verkehrssituation im Zeitraum vom 19.05.2026 bis 26.05.2026 eine Verkehrszählung mittels Verkehrsstatistikgerät in Höhe der Straße „In den Saal“ durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 83.962 Fahrzeuge jeglicher Art erfasst. Die Auswertung ergab einen V85-Wert (Geschwindigkeit, die von 85 % der Fahrzeuge nicht überschritten wird) von 42 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Dies zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmenden die zulässige Geschwindigkeit einhält und keine signifikanten Überschreitungen festzustellen sind.

Zusammenfassend bestehen nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen weder aus dem Unfallgeschehen noch aufgrund besonders schutzbedürftiger Einrichtungen oder des gemessenen Geschwindigkeitsniveaus ausreichende Gründe für eine Anordnung von Tempo 30 im Bereich Karlshöher Weg / Beim Farenland.

Aus den genannten Gründen lässt sich eine generelle Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 derzeit nicht rechtfertigen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.09.2026
Ö 14.19
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Karlshöher Weg In den Saal Beim Farenland

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