21-6478

Verkehrsaufkommen in der Asternstraße Schriftlich eingereichtes Anliegen

Sitzungsvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.04.2023
19.01.2023
Sachverhalt

 

Mit dem Bau der Fahrradstraße in die Tilsiter Straße wurde die Kreuzung Lesserstr.-Tilsiter Str. erneuert. Dazu gibt es ein Linksabbiegeverbot für Fahrzeuge vom U-Bahnhof Wandsbek Gartenstadt herkommend. Die Folgen sind fatal:

Die Fahrer und deren Navis führen deshalb ihre Fahrzeuge 100 Meter weiter in die  kleine Asternstr.! Dadurch gibt es dort nun ein hohes Fahraufkommen, auch von sehr großen Autos. Ich habe bei der Polizei nachgehakt, warum denn so eine Fehlentscheidung stattgefunden hat. Zunächst hieß es, die Polizei hätte da nichts mit zu tun und verwies mich an die Behörde Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer. Die meinten, sie hätten darauf ebenfalls keinen Einfluss, sie hätten das Schreiben an die Behörde für Inneres und Sport weitergeleitet. Bis heute habe ich von dort nichts gehört.

Ich habe nun das Hamburgische Transparenzgesetzes (HmbTG) zu Hilfe genommen, und wollte wissen, wie es zu dieser Fehlentscheidung kommen konnte. Nun musste die Polizei tätig werden und tatsächlich konnte man jetzt ersehen, dass sie sehr wohl an diesen Entscheidungen beteiligt war. Hierzu eine originale Stellungnahme:

 

(Siehe Bild 1 in der Anlage)

 

Der Herr XXX von der Polizei sieht ebenso keine Veranlassung, warum ein Linksabbiegen verboten ist.

Es hieß immer vonseiten der Polizei:

Der vorhandene Straßenraum zum Linksabbiegen an der besagten Kreuzung reiche nicht aus. Die Begründung dazu ist aber realitätsfremd und entspricht nicht den gegebenen Tatsachen!

 

 

Beweis:

Der Abbiegeradius für Fahrzeuge aus dem Norden kommend auf der Lesserstr. in Richtung Tilsiter Str. Richtung Osten beträgt 9 Meter. Dieses ist klar auf dem maßstabsgetreuen Satellitenphoto der Kreuzung Lesserstr.-Tilsiter Str. zu erkennen und damit bewiesen. Ein Radius dieser Art reicht leicht auch bei größeren LKWs aus, um sicher in die Tilsiter Str. zu gelangen!

 

(Siehe Bild 2 in der Anlage)

 

Eine weitere Unlogik und somit Realitätsferne liegt in der Schilderung über die Größe des Straßenraums in der nur ca. 100 Meter weiter südlich entfernten Einmündung Lesserstr. zur Asternstr. vor. Sie liegt zu dem noch in einer schlecht einsehbaren Kurve! Hier ist der Straßenraum wesentlich kleiner, zumal die Asternstr. im Gegensatz zur Tilsiter Str. nur eine sehr schmale Kopfsteinpflasterstraße ist und eng durch ein milieugeschützetes Wohngebiet mit sehr vielen geparkten Fahrzeugen verläuft.

 

Beweis:
Der Abbiegeradius für Fahrzeuge aus dem Norden kommend auf der Lesserstr. in Richtung Asternstr. Richtung Osten beträgt nur 6,8 Meter, also fast ein Drittel weniger!

 

(Siehe Bild 3 in der Anlage)

 

Selbst für Rechtsabbieger aus dem Süden kommend ist die Einfahrt sehr schmal, das erkennt man aus dem schon oft umgefahrenen Verkehrsschild auf der Nordseite am Anfang der Asternstr.

 

(Siehe Bild 4 in der Anlage)

 

Diese Erkenntnis hatten bestimmt auch schon die LSBG und die Polizei, denn inzwischen sind auf dem schmalen Bürgersteig der Asternstr. links schwere Metallbügel in die Erde gerammt worden. Dass die Bordsteinkante bei durchfahrenden LKWs stark leidet, ist nebenbei auch auf dem Bild zu erkennen.

Frau XXX vom Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt schrieb dazu, die Verkehrsteilnehmer könnten ja am U-Bahnhof Wandsbek in die Parallelstraße (Allensteiner Straße) einbiegen, um dann geradeaus in die Tilsiter Straße zu gelangen.

Warum sollte ein Fahrer eine längere Umfahrung der Kreuzung Lesserstr./ Tilsiter Str. über die ins Spiel gebrachte Allensteiner Straße in Erwägung ziehen, wenn der Weg über die Asternstr. wesentlich kürzer ist? Das macht kein Navi und auch kein Moia-Bus, der laufend durch die Asternstr. brettert!

 

Fazit:

Wie eindeutig bewiesen ist gibt es keinen realistisch Grund das Linksabbiegen in die Tilsiter Str. zu verbieten, während das Linksabbiegen in die Asternstr. erlaubt ist. Es liegt somit eine völlige Fehleinschätzung der LSBG+ Polizei vor, die zu einer massiven Zunahme, auch im LKW-Verkehr, in der Asternstr. führt. Gerade nach dem Umbau der Kreuzung Lesserstr./Tilsiter Str. gibt es viel mehr Straßenraum als vor dem Umbau. Das hat zur Folge, dass das Verkehrsaufkommen in den schmalen Einbahnstraßen im Wohnbereich der Gartenstadt mit seinen vielen Fußgängern und Anwohnern stark zugenommen hat.

Daher meine Eingabe und Lösung des Problems:

Verbot des Linksabbiegens in die Asternstr. wie bei der Tilsiter Str. oder am besten:

Richtungsumkehr des Teils der Einbahnstraße der Asternstaße bis zum Nelkenweg, es gibt keinen Grund, warum die Einbahnstraße auf diesem Teilstück die vorhandene Richtung gen Osten hat.

Zurzeit ist die Tilsiter Str. komplett gesperrt, die meisten Autofahrer benutzen NICHT die Umleitung, sondern fahren teilweise mit hohen Geschwindigkeiten durch das Wohnviertel der schmalen Asternstraße. Das ist unfassbar!

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um die Behandlung des Anliegens gebeten.

 

Anhänge